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Wo die Elektroplanung aufhört und die Projektsteuerung anfängt

In vielen Bauprojekten häufen sich beim Fachplaner Aufgaben, die mit Elektrotechnik nur noch wenig zu tun haben: Terminlisten für den gesamten Bauablauf pflegen, Protokolle über Baubesprechungen führen, Kostenzusammenstellungen für alle Gewerke einfordern, Verträge mit ausführenden Unternehmen prüfen. Das sind Leistungen, die Bauherren dem Elektroplaner häufig stillschweigend zurechnen – weil kein anderer da ist, der sie übernimmt. Aber sie gehören nicht zum Leistungsbild der Fachplanung nach HOAI. Sie sind Projektsteuerung. Und Projektsteuerung ist eine eigene Leistungsdisziplin, mit eigenem Standard und eigenem Honorar.

gutachter

Zwei Leistungsbilder, zwei Welten

Die Fachplanung Elektrotechnik richtet sich nach § 55 HOAI Anlage 15 – neun Leistungsphasen, klar definierten Grundleistungen und einem fachspezifischen Fokus: Berechnen, Bemessen, Ausschreiben, Überwachen. Der Fachplaner ist Spezialist für sein Gewerk. Er plant die elektrotechnischen Anlagen, überwacht deren Ausführung und haftet für die fachliche Richtigkeit seiner Planungsleistungen.

Die Projektsteuerung folgt einem völlig anderen Standard: dem AHO Heft Nr. 9, das im Mai 2025 in seiner 6. Auflage erschienen ist und sich seit fast 30 Jahren als Branchenstandard für Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft etabliert hat. Der Projektsteuerer arbeitet gewerkeübergreifend. Er steuert das Gesamtprojekt in fünf Handlungsbereichen: Organisation, Qualitäten, Kosten, Termine und Verträge. Er haftet nicht für fachliche Planungsleistungen, sondern für die strukturierte Koordination des Gesamtprozesses.

Beide Leistungen sind notwendig. Aber sie sind nicht dasselbe – und sie dürfen nicht miteinander vermischt werden, ohne das klar im Vertrag zu regeln.

Die fünf Handlungsbereiche nach AHO Heft 9 und was sie bedeuten

Die aktuelle 6. Auflage des AHO Heft 9 gliedert die Projektsteuerung in fünf Handlungsbereiche, die durch alle Projektstufen hindurch anfallen:

A–EHandlungsbereichTypische ProjektsteuerungsleistungenWas der Fachplaner dazu leistet (HOAI)
AOrganisationAufbau- und Ablauforganisation für das Gesamtprojekt, Kommunikationsstruktur, Projekthandbuch, übergreifende Besprechungsorganisation und ProtokollführungKoordination innerhalb der Elektrotechnik; Mitwirken an übergreifenden Besprechungen als Fachplaner
BQualitätenQualitätsmanagement über alle Gewerke, Plausibilitätsprüfung von Fachplanerbeiträgen, übergreifende AbnahmeorganisationFachliche Planung und Ausführungsprüfung für Elektrotechnik; Abnahme der eigenen Anlage
CKostenGesamtkostenplanung und -kontrolle über alle Gewerke, Mittelabflussplanung, Nachtragsmanagement gewerkeübergreifend, Kostenbericht an AuftraggeberKostensschätzung, -berechnung und -feststellung für Elektrotechnik nach DIN 276; Prüfung von Nachträgen des Elektrounternehmers
DTermineGesamtterminplan für alle Gewerke, Termincontrolling und Fortschrittsbericht, Steuerung des Gesamtbauablaufs, Inbetriebnahmeplanung übergreifendTerminplanung für eigene Planungsleistungen und Beiträge zur Bauablaufplanung für Elektrotechnik (LP 8)
EVerträgeVertragsmanagement für alle Planer- und Unternehmerverträge, Prüfung und Steuerung von Vertragsänderungen, VersicherungskoordinationMitwirken bei der Vergabe des Elektrogewerks (LP 6/7); Prüfung von Rechnungen und Nachträgen des Elektrounternehmers

 

Wo die Verwechslungen am häufigsten entstehen

Es gibt vier Bereiche, in denen Bauherren Projektsteuerungsleistungen regelmäßig beim Fachplaner abladen, weil die Grenze im Alltag verschwimmt:

Besprechungsorganisation und Protokollführung. Der Fachplaner nimmt an Baubesprechungen teil und berichtet über den Stand der Elektrotechnik. Die Organisation dieser Besprechungen, die übergreifende Tagesordnung und vor allem die Protokollführung sind aber Projektsteuerungsaufgaben. Wenn der Elektroplaner systematisch Protokolle für Gesamtprojektbesprechungen führt, erbringt er eine Leistung, die vergütet werden müss – entweder als Besondere Leistung oder als Projektsteuerungsauftrag.

Gesamtterminplanung. Der Fachplaner liefert seine Planungszeiten und koordiniert die Bauausführung der Elektrotechnik in Leistungsphase 8. Den Gesamtterminplan über alle Gewerke zu führen, Verzögerungen bei anderen Gewerken zu eskalieren und den Bauherren über den Gesamtfortschritt zu berichten, ist Projektsteuerung. Wer das vom Elektroplaner erwartet, beauftragt ihn de facto mit einem Teil der AHO-9-Leistungen.

Gewerkeübergreifende Kostenkontrolle. Die Kostenfeststellung für Elektrotechnik gehört zu LP 8 der HOAI. Einen laufenden Kostenstand über alle Gewerke zu pflegen, Monatsberichte mit Gesamtkostenentwicklung zu erstellen und Mittelabflüsse zu planen, ist Projektsteuerung nach AHO Handlungsbereich C.

Schnittstellenüberwachung zwischen Gewerken. Der Fachplaner stimmt sich mit anderen Fachplanern in seinem eigenen Leistungsbereich ab. Wer aber als Elektroplaner systematisch überwacht, ob das Heizungsgewerk seine Unterlagen rechtzeitig liefert, ob der Rohbau für alle Gewerke freigegeben ist oder ob die Baulogistik stimmt, übernimmt eine gewerkeübergreifende Steuerungsverantwortung, die weder in der HOAI noch im Ingenieurvertrag als Grundleistung enthalten ist.

Die kritische Schnittstelle zwischen AHO 9 und HOAI Anlage 15

In kleinen und mittelgroßen Projekten ohne eigenen Projektsteuerer wandert die Koordinationsarbeit oft automatisch zum Generalplaner oder zum leitenden Fachplaner. Das ist in der Praxis manchmal sinnvoll – aber es muss vereinbart sein. Die Frage ist nicht, ob jemand koordiniert, sondern wer dafür bezahlt wird und wer dafür haftet.

Besonders kritisch ist die Schnittstelle bei der Überwachung in Leistungsphase 8: Der Fachplaner überwacht die Ausführung der Elektrotechnik auf Übereinstimmung mit den genehmigten Unterlagen. Der Projektsteuerer steuert den Gesamtbauablauf. Wenn es keinen Projektsteuerer gibt und der Elektroplaner die übergreifende Terminsteuerung übernimmt, entsteht ein Honorargrau, der im Streitfall problematisch wird: Der Planer hat geleistet, aber keinen Auftrag gehabt.

Die 6. Auflage des AHO Heft 9 hat diesen Übergang mit neuen Kapiteln zu Besonderen Leistungen und zur Organisations- und Leistungsstrukturanalyse schärfer gefasst. Das erleichtert es, Leistungsbilder für Mischaufträge klarer zu beschreiben – also für Projekte, in denen ein Planer sowohl Fachplanungs- als auch Projektsteuerungsleistungen übernimmt.

Was Bauherren und Auftraggeber beachten sollten

Wer kein Projektmanagementbüro beauftragt, sollte frühzeitig klären, wer die fünf Handlungsbereiche nach AHO 9 im Projekt abdeckt. Die Optionen sind:

  • Eigene Projektsteuerung durch den Bauherrn oder einen internen Projektverantwortlichen
  • Beauftragung eines eigenständigen Projektsteuerers nach AHO Heft 9
  • Erweiterte Beauftragung eines Fachplaners mit definierten Projektsteuerungsleistungen als Besondere Leistung – mit eigenem Honoraransatz und klarer Leistungsbeschreibung

Was nicht funktioniert: Projektsteuerungsleistungen still voraussetzen und den Fachplaner in die Verantwortung nehmen, ohne ihn dafür zu beauftragen. Das führt zu Honorarstreitigkeiten, zu unübersichtlicher Verantwortungsverteilung und zu einem Fachplaner, der an seiner eigentlichen Aufgabe nicht mehr mit voller Kapazität arbeiten kann.

Fazit

Fachplanung und Projektsteuerung sind zwei unterschiedliche Leistungsbilder mit unterschiedlichen Standards, unterschiedlicher Haftung und unterschiedlichem Honorar. Das AHO Heft 9, das im Mai 2025 in 6. Auflage erschienen ist, definiert klarer denn je, was Projektsteuerung ist und was sie kostet. IET-Berlin erbringt Fachplanungsleistungen nach HOAI und benennt klar, wenn Koordinations- oder Steuerungsaufgaben über diesen Rahmen hinausgehen. Was vereinbart wird, wird geleistet. Was nicht vereinbart wird, kann nicht verlangt werden.

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