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Leistungsphase 4:

Genehmigungsplanung

Bei der Genehmigungsplanung handelt es sich um die vierte von neun Leistungsphasen der Objekt- und Fachplanung nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Sie folgt auf die Entwurfsplanung, sofern eine Genehmigungspflicht besteht. Bei der Genehmigungsplanung werden Pläne für erforderliche Anträge zusammengestellt und gegebenenfalls vervollständigt und angepasst. Dabei bezieht sich die Genehmigungsplanung in der Elektrotechnik auf die Anträge bei Versorgern für Strom und Telekommunikation.

gutachter

Genehmigungsplanung

nach HOAI im Überblick

Die Genehmigungsplanung, auch Eingabeplanung oder Einreichplanung genannt, gehört zu den optionalen Leistungsbildern der Objekt- und Fachplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Diese Phase umfasst alle Leistungen, die für die Einreichung des Entwurfs bei den Versorgern für Strom und Telekommunikation notwendig sind.

Ziel der Genehmigungsplanung im Bereich Elektrotechnik ist, dass die Anträge im Bereich Energieversorgung bei den entsprechenden Versorgern vollständig und nach Maßgabe der Planung bzw. des Bauherren eingereicht werden.

leistungsphase 4
leistungsphase 2
leistungsphase 1

Was bei der Genehmigungsplanung

besonders wichtig ist

Bei der Genehmigungsplanung werden alle Unterlagen zusammengestellt, die für Anträge und Genehmigungen vonnöten sind. Wichtig ist hier in erster Linie, die Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen, bevor sie eingereicht werden.

Im Bereich Energieversorgung erfolgt im Rahmen der Genehmigungsplanung zunächst eine Leistungsbedarfsermittlung und anschließend eine Netzanschlussanfrage. Dazu werden Ausschnitte des Grundrisses mit der Darstellung von Hausanschluss und Zähleranlagen vorbereitet. Zudem kümmert sich der Elektroplaner gegebenenfalls um die Planung der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) mit passenden Messsystemen und um Sonderkonstruktionen, wobei im Vorzählerbereich zusätzlich die Freigabe vom Netzbetreiber eingeholt wird. Bei der Breitbandkommunikation und der Telekommunikation wird in Abhängigkeit von der vorangegangenen Planung bzw. den Angaben des Bauherrn gehandelt und der Antrag nach Vorgabe des Versorgers gestellt.

IET-Berlin ist Ihr Spezialist

für eine individuelle Genehmigungsplanung

Die IET-Berlin stellt im Rahmen der Genehmigungsplanung alle notwendigen Unterlagen für die die Beantragungen bei den Versorgern für Strom und Telekommunikation zusammen und überprüft sie gewissenhaft auf Vollständigkeit und Korrektheit. Dazu bereiten unsere Techniker und Ingenieure der Elektrotechnik Ausschnitte des Grundrisses vor, aus denen der Hausanschluss und die Zähleranlagen deutlich hervorgehen. 

Hier kommt der IET-Berlin die langjährige Erfahrung mit Versorgern in Berlin und Brandenburg zugute. Es  wird darauf geachtet, dass bei der jeweiligen Beantragung die vorangegangenen Planungen bzw. die Angaben des Bauherrn berücksichtigt werden. Zu guter Letzt werden die Angaben der Versorger in die Planungsunterlagen eingearbeitet.

Unsere Leistungen in der Entwurfsplanung

  • Zusammenstellen der Unterlagen für die Beantragung bei den Versorgern
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen