Warum der Gleichzeitigkeitsfaktor über alles entscheidet
Die Summe aller installierten Leistungen ergibt nicht die benötigte Anschlussleistung. Eine Wallbox mit 11 kW, eine Wärmepumpe mit 6 kW, Haushaltsgeräte mit insgesamt 8 kW und Allgemeinstrom mit 3 kW – das wären rechnerisch 28 kW pro Wohneinheit. In einem Haus mit acht Parteien kämen so über 220 kW zusammen. Kein Netzbetreiber würde einen solchen Anschluss genehmigen, und kein Netz könnte ihn sinnvoll bedienen.
Der Gleichzeitigkeitsfaktor beschreibt, welcher Anteil der installierten Leistung tatsächlich gleichzeitig abgerufen wird. Er liegt zwischen 0 und 1 und muss für jeden Lasttyp separat bewertet werden. Wärmepumpen laufen selten bei Volllast; Wallboxen werden nicht von allen Parteien zur gleichen Zeit genutzt; Haushaltslasten sind statistisch geglättet. Bei einer Ladeinfrastruktur mit dynamischem Lastmanagement sinkt der Gleichzeitigkeitsfaktor auf Werte zwischen 0,2 und 0,4 – was die rechnerische Anschlussleistung auf einen Bruchteil des theoretischen Maximums reduziert.
Wichtig: Die Gleichzeitigkeitsfaktoren sind nicht normiert. Sie ergeben sich aus der planerischen Erfahrung, dem Gebäudetyp und der vorgesehenen Nutzung. Der Netzbetreiber prüft die eingereichten Werte und kann eigene Vorgaben machen. Ohne eine nachvollziehbare Lastberechnung gibt es keine Genehmigung.
Die typischen Lasttypen im Mehrfamilienhaus und ihre Besonderheiten
Lasttypen, Anschlussleistungen und Gleichzeitigkeitsfaktoren im Überblick:
| Lasttyp | Typische Leistung | Gleichzeitigkeitsfaktor (Richtwert) | Betriebsart | Planungshinweis |
| Haushaltslast je WE (ohne Sonderverbraucher) | 5–8 kW | 0,3–0,5 je nach Anzahl WE | Teillast | Grundlage: DIN 18015-1 Tabelle 1; Anzahl WE bestimmt Gleichzeitigkeitsfaktor |
| Wärmepumpe (zentral) | 6–20 kW | 0,7–1,0 | Dauerbetrieb möglich | Hohe Gleichzeitigkeit bei Zentralanlage; SG-Ready-Schnittstelle für Lastverschiebung einplanen |
| Wärmepumpe (dezentral, je WE) | 2–5 kW | 0,5–0,7 | Teillast | Gleichzeitigkeit höher als bei Haushaltslast; separate Stromkreise je WE erforderlich |
| Wallbox (11 kW, je Stellplatz) | 11 kW | 0,2–0,4 mit dynamischem Lastmanagement | Teillast | Ohne Lastmanagement Faktor 1,0 ansetzen; ab 3 Wallboxen dynamisches Lastmanagement zwingend |
| PV-Anlage (Einspeisung) | 10–100 kWp | Entlastet Anschluss, reduziert Bezugsspitze | Teilerzeugung | PV reduziert Netzbezug, ersetzt aber keine Anschlussdimensionierung; Rückspeisung separat anmelden |
| Batteriespeicher | 5–20 kW (Lade-/Entladeleistung) | Puffert Lastspitzen, entlastet Anschluss | Bedarfsgesteuert | Netzrückspeisung nur mit Genehmigung; Wechselrichterleistung für Anmeldung relevant |
| Allgemeinstrom (Aufzug, Tiefgarage, Hausbeleuchtung) | 3–10 kW | 0,5–0,7 | Teillast | Aufzug: Anlaufstrom bis 3x Nennstrom beachten; eigener Stromkreis erforderlich |
| Alle Gleichzeitigkeitsfaktoren sind Richtwerte. Die tatsächlichen Werte müssen im Einzelfall durch den Fachplaner festgelegt und mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden. Grundlage: DIN 18015-1, TAB des zuständigen Netzbetreibers, VDE-AR-N 4100. | ||||
Wann der Netzbetreiber zustimmen muss – und wann ein Baukostenzuschuss fällig wird
Nicht jede Leistungserhöhung ist genehmigungspflichtig, aber alle sind meldepflichtig. Für Anschlussleistungen bis 12 kVA genügt eine einfache Meldung beim Netzbetreiber. Wer darüber hinausgeht – was bei Mehrfamilienhäusern mit Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur fast immer der Fall ist – braucht die ausdrückliche Zustimmung des Netzbetreibers. Dieser prüft, ob das lokale Netz die zusätzliche Last tragen kann.
Erfordert die erhöhte Anschlussleistung eine Verstärkung des Netzanschlusses oder der vorgelagerten Netzinfrastruktur, kann der Netzbetreiber einen Baukostenzuschuss verlangen. Dieser liegt nach den gängigen Preisblättern der Netzbetreiber bei etwa 30 bis 50 Euro je Kilowatt zusätzlicher Leistung. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten und einer erforderlichen Leistungserhöhung um 50 kW kann das schnell 1.500 bis 2.500 Euro bedeuten – ein Betrag, der in der frühen Planung angesetzt sein sollte.
Wichtig: Wer den Anschluss nachträglich erhöht, muss erneut einen Baukostenzuschuss zahlen, auch wenn er für den ursprünglichen Anschluss bereits einen gezahlt hat. Deshalb lohnt es sich, im Neubau von Anfang an auf Vollausbau zu planen – also alle späteren Stellplätze und Verbrauchseinrichtungen in die Erstdimensionierung einzubeziehen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Errichtung noch nicht installiert werden.
Dynamisches Lastmanagement: der Schlüssel zur wirtschaftlichen Dimensionierung
Ohne Lastmanagement müssen Planer und Netzbetreiber mit dem theoretischen Gleichzeitigkeitsfaktor 1,0 für jede Wallbox rechnen. Das macht den Anschluss teuer und die Genehmigung schwierig. Mit einem dynamischen Lastmanagementsystem sinkt die rechnerisch anzusetzende Ladeleistung auf einen Bruchteil des installierten Maximums – weil das System in Echtzeit sicherstellt, dass die verfügbare Anschlussleistung nie überschritten wird.
Ein dynamisches Lastmanagementsystem misst die aktuelle Gesamtlast am Hausanschluss und regelt die Ladeleistung aller Wallboxen automatisch so, dass die vereinbarte Anschlussleistung nicht überschritten wird. Das ist kein Komfortfeature, sondern die technische Grundlage dafür, dass viele Wallboxen an einem Gebäude überhaupt genehmigt werden. Ab drei Wallboxen ist ein solches System in der Praxis unverzichtbar.
Für die Elektroplanung bedeutet das: Das Lastmanagementsystem muss von Anfang an mitgeplant werden. Es braucht Kommunikationsverbindungen zu allen Wallboxen (typisch OCPP oder Modbus), einen Energiezähler am Hausanschluss und – wenn PV und Speicher eingebunden werden sollen – Schnittstellen zum Wechselrichter. Leerrohre, Datenpunkte und Platz im Zählerschrank müssen von Anfang an eingeplant sein.
Wie PV und Speicher die Dimensionierung beeinflussen
Eine PV-Anlage reduziert den Netzbezug – aber sie ersetzt keine Anschlussdimensionierung. Der Netzbetreiber dimensioniert den Hausanschluss auf den maximalen Gleichzeitigkeitsbezug, nicht auf den Durchschnittsverbrauch. Gleichzeitig muss die Rückspeisung der PV-Anlage separat beim Netzbetreiber angemeldet werden; bei Anlagen ab 100 kWp ist eine Zustimmung erforderlich.
Ein Batteriespeicher kann Lastspitzen puffern und den tatsächlichen Bezug am Hausanschluss glätten – was in manchen Fällen die erforderliche Anschlussleistung reduziert. Ob und in welchem Umfang der Netzbetreiber das bei der Berechnung berücksichtigt, hängt vom jeweiligen Netzgebiet und den dort gültigen TAB ab. Eine verbindliche Auskunft gibt nur der zuständige Netzbetreiber.
Die häufigsten Planungsfehler
- Anschlussleistung nur für den Ist-Zustand dimensioniert, Vollausbau aller Stellplätze nicht berücksichtigt – spätere Erweiterung wird teuer
- Lastmanagement erst nachträglich geplant – Kommunikationsleitungen und Zählerschrankplatz fehlen
- PV-Rückspeisung nicht beim Netzbetreiber angemeldet – Inbetriebnahme verzögert sich
- Aufzug-Anlaufstrom nicht in der Lastberechnung berücksichtigt – Sicherungen lösen aus
- Baukostenzuschuss nicht eingeplant – unerwartete Kosten in der Genehmigungsphase
- TAB des lokalen Netzbetreibers nicht konsultiert – Planung entspricht nicht den örtlichen Anschlussbedingungen
Fazit
Ein Hausanschluss, der heute für ein Mehrfamilienhaus mit Wärmepumpe, Ladeinfrastruktur und PV richtig dimensioniert ist, ist kein Standardauftrag mehr. Er erfordert eine fundierte Lastberechnung mit realistischen Gleichzeitigkeitsfaktoren, die Abstimmung mit dem Netzbetreiber und ein Lastmanagementsystem, das von Anfang an Teil der Elektroplanung ist. IET-Berlin übernimmt diese Planung – vom ersten Lastnachweis bis zur Anmeldung beim Netzbetreiber.

