Was die neue Norm konkret ändert
Die neue Fassung löst die VDE-AR-N 4100:2019-04 einschließlich ihrer Änderung A1 von 2024 vollständig ab. Die wesentlichen Änderungen lassen sich in sechs Bereichen zusammenfassen:
Änderungen der VDE-AR-N 4100:2026-04 gegenüber 2019:
| Themenbereich | Neuerung | Praktische Bedeutung |
| Netzanschlussportal | Neue Darstellung anmelde- und zustimmungspflichtiger Vorgänge; steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) explizit aufgenommen | Planer müssen Anmeldepflichten frühzeitig identifizieren; Steuerbarkeit ist jetzt Planungsbestandteil, nicht Nachrüstung |
| Mehrere Netzanschlüsse am Gebäude | Erstmals expliziter Hinweis zur Errichtung mehrerer Netzanschlüsse auf einem Grundstück / in einem Gebäude | Relevant für Mehrfamilienhäuser mit getrennter PV-Anlage, Ladeinfrastruktur oder GGV-Konzept |
| Zählerplatz: Verteilerfeld | Optional: Verteilerfeld über dem anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) für BKE-I- und 3-Punkt-Zählerplätze | Mehr Platz für Schutzgeräte, Ladeeinrichtungen und Energiemanagement-Komponenten direkt im Zählerschrank |
| Wandleranlagen | Erstmals ausdrücklich in der Norm berücksichtigt; neue Kleinwandleranlage bis 100 A; Harmonisierung von Aufbau, Funktionsflächen und Spannungspfad | Wichtige Lücke für MFH mit 8–22 WE mit PV, Wärmepumpe und Wallboxen geschlossen; deutlich weniger Abstimmungsaufwand mit Netzbetreiber |
| Steuerung nach § 14a EnWG | Anpassungen gemäß BNetzA-Festlegung BK6-22-300; Steuersignal-Klemmleiste und RJ45-Buchse im AAR standardisiert | Netzseitige Steuerung wird technisch einheitlicher; Planungssicherheit steigt, da Schnittstellenanforderungen nicht mehr netzbetreiberindividuell |
| Energieflußrichter (EnFluRi) | Anforderungen an EnFluRi wurden an VDE-AR-N 4105 übergeben | PV-Anlagen-Planer müssen künftig VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen) für EnFluRi-Anforderungen konsultieren |
| Hinweis: VDE FNN arbeitet bereits an einer weiteren Abschnittsüberarbeitung zur Vereinfachung des Steuerungs- und Messsystem-Rollouts. Änderungen sind möglich. | ||
Der neue Zählerplatz in der Praxis
Die Änderungen am Zählerplatz sind für die tägliche Planungspraxis am unmittelbarsten spürbar. Die Grundstruktur bleibt: Das Zählerfeld ist 450 mm hoch, davon 300 mm für die Messeinrichtung (eHZ) und 150 mm für den Raum für Zusatzanwendungen (RfZ). Im RfZ dürfen auf 12 Teilungseinheiten alle erforderlichen Betriebsmittel des Netz- oder Messstellenbetreibers untergebracht werden – Smart Meter Gateway, Steuergeräte, Sicherungsbox, RJ45-Buchse und Tarifmanagement-Geräte. Kundeneignene Schaltgeräte und Stromkreisverteiler dürfen im RfZ weiterhin nicht untergebracht werden.
Neu ist das optionale Verteilerfeld über dem AAR: Es kann bei BKE-I-Zählerplätzen und 3-Punkt-Zählerplätzen ergänzt werden und bietet Platz für kundeneigene Schutz- oder Steuergeräte, etwa zur Absicherung von Ladeeinrichtungen oder zur Integration von Energiemanagement-Komponenten. Das ist eine direkte Reaktion auf die Praxis: Bisher fehlte im Zählerschrank regelmäßig der Platz für Steuerbox, HEMS-Kommunikationsgeräte und ähnliche Komponenten. Das Verteilerfeld ist optional – aber in Gebäuden mit mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wird es in vielen Fällen sinnvoll sein.
Ebenfalls neu: Bei allen 3-Punkt-Zählern wird ein Hauptschalter im AAR zur Pflicht. Im AAR sind zulässig: eine anlagenseitige Trennstelle (Hauptschalter), Betriebsmittel nach DIN VDE 0603-3-1 Ausführung C sowie eine Steuersignal-Klemmleiste zur Weitergabe der Steuersignale der Steuerungseinrichtung. Der AAR darf nicht als Stromkreisverteiler genutzt werden.
Wandleranlagen erstmals normiert
Das ist die strukturell bedeutsamste Änderung der neuen Norm. Bisher gab es für Mehrfamilienhäuser, deren Anschlussleistung über die Direktmessung hinausgeht, keine einheitliche Lösung in der VDE-AR-N 4100. Direktmessung war bis 63 A (Aussetzbetrieb) bzw. 44 A (Dauerbetrieb) möglich – ausreichend für Gebäude bis etwa sechs Wohneinheiten ohne Sonderverbraucher. Darüber blieb nur die Großwandleranlage ab 250 A, die für viele Bestandskeller zu groß und zu teuer war.
Die neue Norm führt erstmals eine Kleinwandleranlage bis 100 A ein. Sie deckt einen effektiven Leistungsbedarf von bis zu 69 kVA ab und ermöglicht nach DIN 18015-1 den Betrieb von bis zu 22 Wohneinheiten – inklusive Wärmepumpe, Wallboxen und PV-Anlage. Die kompaktere Bauform erlaubt die Installation in Bestandskellern, in denen früher keine Lösung passte. Gleichzeitig harmonisiert die Norm Aufbau, Funktionsflächen, Wandlerprüfklemme und Spannungspfad für alle Wandleranlagen – Innen- und Außenbereich. Das reduziert den bisher hohen Abstimmungsaufwand mit den über 800 regional unterschiedlichen Netzbetreibern erheblich.
Steuerung nach § 14a EnWG wird technisch einheitlicher
Die Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG war bisher ein Bereich mit erheblicher Varianz zwischen den Netzbetreibern. Die neue VDE-AR-N 4100 integriert die Festlegungen der Bundesnetzagentur (BK6-22-300) und standardisiert die technischen Anforderungen an die Schnittstellen. Konkret bedeutet das:
- Die Steuersignal-Klemmleiste im AAR und die berührungssichere RJ45-Buchse im RfZ sind jetzt einheitlich definiert – unabhängig vom Netzbetreiber.
- Die Steuerungseinrichtung (Steuerbox) muss ihre Signale über diese standardisierten Schnittstellen empfangen und weitergeben.
- Das Smart Meter Gateway kommuniziert weiterhin über den RfZ – die Positionen und Schnittstellen sind jetzt normiert.
- Für Planer bedeutet das: Die Schnittstellen zwischen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Kundenanlage sind klarer definiert. Die bisher nötige individuelle Abstimmung je Netzgebiet entfällt für diese Elemente.
Bestandsschutz und neue Anlagen sauber getrennt
Die VDE-AR-N 4100:2026-04 gilt seit dem 12. März 2026 verbindlich für alle neuen, umgebauten oder einer Nutzungsänderung unterzogenen Anlagen. Für Bestandsanlagen, die ohne Umbau oder Änderung weiterbetrieben werden, gilt Bestandsschutz.
Anwendung der neuen Norm: Neubau vs. Bestand:
| Situation | Gilt neue Norm? | Handlungsbedarf |
| Neubau (Baubeginn ab 12.03.2026) | Ja, vollständig | Planung nach neuer Norm; Wandleranlage und optionales Verteilerfeld von Anfang an einplanen |
| Umbau / Erweiterung bestehender Anlage | Ja, für den geänderten Teil | Geänderter Bereich muss normkonform ausgeführt werden; Bestandsschutz gilt nur für nicht geänderte Teile |
| Nutzungsänderung (z. B. Wohnen zu Gewerbe, neue steuerbare Verbrauchseinrichtung) | Ja | Zählerplatz und Anschluss müssen auf neue Anforderungen geprüft und ggf. angepasst werden |
| Bestand ohne Änderung | Nein, Bestandsschutz | Kein unmittelbarer Handlungsbedarf; bei nächster Erweiterung oder Umbau jedoch neue Norm anwenden |
| Neue steuerbare Verbrauchseinrichtung (Wallbox, Wärmepumpe) in Bestandsgebäude | Ja, für die neue Einrichtung und ihre Anschlusszone | Steuerbarkeit nach § 14a EnWG und Schnittstellen nach neuer Norm; Zählerplatz prüfen |
Was das für laufende Projekte bedeutet
Wer heute plant, muss drei Dinge im Kopf behalten: Erstens gilt die neue Norm seit März 2026 – Projekte, die jetzt in die Ausführungsplanung gehen, werden nach der neuen Fassung gebaut. Zweitens: Die lokalen technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber können zusätzliche oder abweichende Anforderungen enthalten – die Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber bleibt Pflicht, auch wenn die neue Norm vieles vereinheitlicht hat. Drittens: VDE FNN arbeitet bereits an einer weiteren Überarbeitung, die den Steuerungs- und Messsystem-Rollout weiter vereinfachen soll. Änderungen in diesem Bereich sind zu erwarten.
Für die Planungspraxis empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Zählerplatzkonzept auf Basis der neuen Norm erstellen und optionales Verteilerfeld einplanen, wenn steuerbare Verbrauchseinrichtungen vorhanden sind oder später vorgesehen werden
- Leistungsbedarf prüfen: Reicht Direktmessung noch aus oder ist eine Kleinwandleranlage (bis 100 A) wirtschaftlicher als eine spätere Anschlusserweiterung?
- Steuerbarkeit nach § 14a EnWG von Anfang an mitplanen: Steuersignal-Klemmleiste, RJ45-Buchse und Steuerbox müssen flächenmäßig und technisch vorgesehen sein
- Lokale TAB konsultieren: Die Norm vereinheitlicht, ersetzt aber nicht die netzbetreiberindividuellen Anschlussbedingungen
Fazit
Die VDE-AR-N 4100:2026-04 ist eine substanzielle Überarbeitung – keine kosmetische. Die Einführung der Kleinwandleranlage bis 100 A, das optionale Verteilerfeld im Zählerplatz, der Pflicht-Hauptschalter bei 3-Punkt-Zählern und die Harmonisierung der Steuerungsschnittstellen sind Änderungen, die direkte Auswirkungen auf die Planungspraxis haben. Wer heute Mehrfamilienhäuser mit PV, Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur plant, muss diese Norm kennen – und anwenden. IET-Berlin gewährleistet, dass alle Projekte nach aktuellem Normenstand geplant und ausgeführt werden.

