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Neue VDE-AR-N 4100:2026 – was Planer bei Hausanschluss, Zählerplatz und Steuerung jetzt wissen müssen

Am 6. März 2026 wurde die VDE-AR-N 4100 vollständig überarbeitet veröffentlicht. Seit dem 12. März 2026 gilt sie verbindlich für alle Neubauten, Umbauten und Nutzungsänderungen im Niederspannungsnetz. Die Anwendungsregel ist die zentrale technische Anschlussregel für Kundenanlagen in Deutschland – und ihre Novellierung ist mehr als ein redaktioneller Eingriff. Sie reagiert direkt auf die veränderten Anforderungen der Energiewende: mehr Leistung, neue Messkonzepte, Steuerbarkeit nach § 14a EnWG und die wachsende Zahl von PV-Anlagen, Wärmepumpen und Wallboxen, die klassische Direktmessanlagen an ihre Grenzen bringen.

gutachter

Was die neue Norm konkret ändert

Die neue Fassung löst die VDE-AR-N 4100:2019-04 einschließlich ihrer Änderung A1 von 2024 vollständig ab. Die wesentlichen Änderungen lassen sich in sechs Bereichen zusammenfassen:

Änderungen der VDE-AR-N 4100:2026-04 gegenüber 2019:

ThemenbereichNeuerungPraktische Bedeutung
NetzanschlussportalNeue Darstellung anmelde- und zustimmungspflichtiger Vorgänge; steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) explizit aufgenommenPlaner müssen Anmeldepflichten frühzeitig identifizieren; Steuerbarkeit ist jetzt Planungsbestandteil, nicht Nachrüstung
Mehrere Netzanschlüsse am GebäudeErstmals expliziter Hinweis zur Errichtung mehrerer Netzanschlüsse auf einem Grundstück / in einem GebäudeRelevant für Mehrfamilienhäuser mit getrennter PV-Anlage, Ladeinfrastruktur oder GGV-Konzept
Zählerplatz: VerteilerfeldOptional: Verteilerfeld über dem anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) für BKE-I- und 3-Punkt-ZählerplätzeMehr Platz für Schutzgeräte, Ladeeinrichtungen und Energiemanagement-Komponenten direkt im Zählerschrank
WandleranlagenErstmals ausdrücklich in der Norm berücksichtigt; neue Kleinwandleranlage bis 100 A; Harmonisierung von Aufbau, Funktionsflächen und SpannungspfadWichtige Lücke für MFH mit 8–22 WE mit PV, Wärmepumpe und Wallboxen geschlossen; deutlich weniger Abstimmungsaufwand mit Netzbetreiber
Steuerung nach § 14a EnWGAnpassungen gemäß BNetzA-Festlegung BK6-22-300; Steuersignal-Klemmleiste und RJ45-Buchse im AAR standardisiertNetzseitige Steuerung wird technisch einheitlicher; Planungssicherheit steigt, da Schnittstellenanforderungen nicht mehr netzbetreiberindividuell
Energieflußrichter (EnFluRi)Anforderungen an EnFluRi wurden an VDE-AR-N 4105 übergebenPV-Anlagen-Planer müssen künftig VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen) für EnFluRi-Anforderungen konsultieren
Hinweis: VDE FNN arbeitet bereits an einer weiteren Abschnittsüberarbeitung zur Vereinfachung des Steuerungs- und Messsystem-Rollouts. Änderungen sind möglich.

 

Der neue Zählerplatz in der Praxis

Die Änderungen am Zählerplatz sind für die tägliche Planungspraxis am unmittelbarsten spürbar. Die Grundstruktur bleibt: Das Zählerfeld ist 450 mm hoch, davon 300 mm für die Messeinrichtung (eHZ) und 150 mm für den Raum für Zusatzanwendungen (RfZ). Im RfZ dürfen auf 12 Teilungseinheiten alle erforderlichen Betriebsmittel des Netz- oder Messstellenbetreibers untergebracht werden – Smart Meter Gateway, Steuergeräte, Sicherungsbox, RJ45-Buchse und Tarifmanagement-Geräte. Kundeneignene Schaltgeräte und Stromkreisverteiler dürfen im RfZ weiterhin nicht untergebracht werden.

Neu ist das optionale Verteilerfeld über dem AAR: Es kann bei BKE-I-Zählerplätzen und 3-Punkt-Zählerplätzen ergänzt werden und bietet Platz für kundeneigene Schutz- oder Steuergeräte, etwa zur Absicherung von Ladeeinrichtungen oder zur Integration von Energiemanagement-Komponenten. Das ist eine direkte Reaktion auf die Praxis: Bisher fehlte im Zählerschrank regelmäßig der Platz für Steuerbox, HEMS-Kommunikationsgeräte und ähnliche Komponenten. Das Verteilerfeld ist optional – aber in Gebäuden mit mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wird es in vielen Fällen sinnvoll sein.

Ebenfalls neu: Bei allen 3-Punkt-Zählern wird ein Hauptschalter im AAR zur Pflicht. Im AAR sind zulässig: eine anlagenseitige Trennstelle (Hauptschalter), Betriebsmittel nach DIN VDE 0603-3-1 Ausführung C sowie eine Steuersignal-Klemmleiste zur Weitergabe der Steuersignale der Steuerungseinrichtung. Der AAR darf nicht als Stromkreisverteiler genutzt werden.

Wandleranlagen erstmals normiert

Das ist die strukturell bedeutsamste Änderung der neuen Norm. Bisher gab es für Mehrfamilienhäuser, deren Anschlussleistung über die Direktmessung hinausgeht, keine einheitliche Lösung in der VDE-AR-N 4100. Direktmessung war bis 63 A (Aussetzbetrieb) bzw. 44 A (Dauerbetrieb) möglich – ausreichend für Gebäude bis etwa sechs Wohneinheiten ohne Sonderverbraucher. Darüber blieb nur die Großwandleranlage ab 250 A, die für viele Bestandskeller zu groß und zu teuer war.

Die neue Norm führt erstmals eine Kleinwandleranlage bis 100 A ein. Sie deckt einen effektiven Leistungsbedarf von bis zu 69 kVA ab und ermöglicht nach DIN 18015-1 den Betrieb von bis zu 22 Wohneinheiten – inklusive Wärmepumpe, Wallboxen und PV-Anlage. Die kompaktere Bauform erlaubt die Installation in Bestandskellern, in denen früher keine Lösung passte. Gleichzeitig harmonisiert die Norm Aufbau, Funktionsflächen, Wandlerprüfklemme und Spannungspfad für alle Wandleranlagen – Innen- und Außenbereich. Das reduziert den bisher hohen Abstimmungsaufwand mit den über 800 regional unterschiedlichen Netzbetreibern erheblich.

Steuerung nach § 14a EnWG wird technisch einheitlicher

Die Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG war bisher ein Bereich mit erheblicher Varianz zwischen den Netzbetreibern. Die neue VDE-AR-N 4100 integriert die Festlegungen der Bundesnetzagentur (BK6-22-300) und standardisiert die technischen Anforderungen an die Schnittstellen. Konkret bedeutet das:

  • Die Steuersignal-Klemmleiste im AAR und die berührungssichere RJ45-Buchse im RfZ sind jetzt einheitlich definiert – unabhängig vom Netzbetreiber.
  • Die Steuerungseinrichtung (Steuerbox) muss ihre Signale über diese standardisierten Schnittstellen empfangen und weitergeben.
  • Das Smart Meter Gateway kommuniziert weiterhin über den RfZ – die Positionen und Schnittstellen sind jetzt normiert.
  • Für Planer bedeutet das: Die Schnittstellen zwischen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Kundenanlage sind klarer definiert. Die bisher nötige individuelle Abstimmung je Netzgebiet entfällt für diese Elemente.

Bestandsschutz und neue Anlagen sauber getrennt

Die VDE-AR-N 4100:2026-04 gilt seit dem 12. März 2026 verbindlich für alle neuen, umgebauten oder einer Nutzungsänderung unterzogenen Anlagen. Für Bestandsanlagen, die ohne Umbau oder Änderung weiterbetrieben werden, gilt Bestandsschutz.

Anwendung der neuen Norm: Neubau vs. Bestand:

SituationGilt neue Norm?Handlungsbedarf
Neubau (Baubeginn ab 12.03.2026)Ja, vollständigPlanung nach neuer Norm; Wandleranlage und optionales Verteilerfeld von Anfang an einplanen
Umbau / Erweiterung bestehender AnlageJa, für den geänderten TeilGeänderter Bereich muss normkonform ausgeführt werden; Bestandsschutz gilt nur für nicht geänderte Teile
Nutzungsänderung (z. B. Wohnen zu Gewerbe, neue steuerbare Verbrauchseinrichtung)JaZählerplatz und Anschluss müssen auf neue Anforderungen geprüft und ggf. angepasst werden
Bestand ohne ÄnderungNein, BestandsschutzKein unmittelbarer Handlungsbedarf; bei nächster Erweiterung oder Umbau jedoch neue Norm anwenden
Neue steuerbare Verbrauchseinrichtung (Wallbox, Wärmepumpe) in BestandsgebäudeJa, für die neue Einrichtung und ihre AnschlusszoneSteuerbarkeit nach § 14a EnWG und Schnittstellen nach neuer Norm; Zählerplatz prüfen

 

Was das für laufende Projekte bedeutet

Wer heute plant, muss drei Dinge im Kopf behalten: Erstens gilt die neue Norm seit März 2026 – Projekte, die jetzt in die Ausführungsplanung gehen, werden nach der neuen Fassung gebaut. Zweitens: Die lokalen technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber können zusätzliche oder abweichende Anforderungen enthalten – die Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber bleibt Pflicht, auch wenn die neue Norm vieles vereinheitlicht hat. Drittens: VDE FNN arbeitet bereits an einer weiteren Überarbeitung, die den Steuerungs- und Messsystem-Rollout weiter vereinfachen soll. Änderungen in diesem Bereich sind zu erwarten.

Für die Planungspraxis empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Zählerplatzkonzept auf Basis der neuen Norm erstellen und optionales Verteilerfeld einplanen, wenn steuerbare Verbrauchseinrichtungen vorhanden sind oder später vorgesehen werden
  • Leistungsbedarf prüfen: Reicht Direktmessung noch aus oder ist eine Kleinwandleranlage (bis 100 A) wirtschaftlicher als eine spätere Anschlusserweiterung?
  • Steuerbarkeit nach § 14a EnWG von Anfang an mitplanen: Steuersignal-Klemmleiste, RJ45-Buchse und Steuerbox müssen flächenmäßig und technisch vorgesehen sein
  • Lokale TAB konsultieren: Die Norm vereinheitlicht, ersetzt aber nicht die netzbetreiberindividuellen Anschlussbedingungen

Fazit

Die VDE-AR-N 4100:2026-04 ist eine substanzielle Überarbeitung – keine kosmetische. Die Einführung der Kleinwandleranlage bis 100 A, das optionale Verteilerfeld im Zählerplatz, der Pflicht-Hauptschalter bei 3-Punkt-Zählern und die Harmonisierung der Steuerungsschnittstellen sind Änderungen, die direkte Auswirkungen auf die Planungspraxis haben. Wer heute Mehrfamilienhäuser mit PV, Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur plant, muss diese Norm kennen – und anwenden. IET-Berlin gewährleistet, dass alle Projekte nach aktuellem Normenstand geplant und ausgeführt werden.

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