zertifizierter sachverstaendiger

Leistungsphase 9:

Objektbetreuung

Bei der Objektbetreuung handelt es sich um die letzte von neun Leistungsphasen der Objekt- und Fachplanung nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Sie folgt nach Fertigstellung des Bauwerks und umfasst in erster Linie die Mängelfeststellung, bevor die Verjährungsfristen abgelaufen sind. Zudem werden Sie in dieser Leistungsphase bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen fachlich unterstützt.

gutachter

Objektbetreuung

nach HOAI im Überblick

Bei der Objektbetreuung wird das Objekt zusammen mit dem Bauherren noch einmal auf Mängel überprüft, bevor die Gewährleistungsfristen ablaufen. Dabei werden die Mängel nicht nur festgestellt, sondern auch fachlich bewertet und der Bauherr wird bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen unterstützt.

Gegebenenfalls wird auch noch die fachgerechte Mängelbeseitigung überwacht. Ziel der Objektbetreuung ist, Baumängel rechtzeitig zu erkennen und Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.

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Was bei der Objektbetreuung

besonders wichtig ist

Um etwaige Gewährleistungsansprüche rechtzeitig stellen zu können, muss die Objektbetreuung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen erfolgen. Wichtig ist, auch versteckte Mängel sicher zu erkennen und den Bauherren darauf hinzuweisen. Da zur Objektbetreuung auch die Überwachung der Mängelbeseitigung gehört, ist auch ein gutes Auge für fachgerechtes Arbeiten bedeutend. Dies gilt vor allem für die Elektroinstallation, weil Mängel hier gravierende sicherheitsrelevante Auswirkungen haben können.

IET-Berlin hat ein Expertenauge

für die Objektbetreuung

Bei IET-Berlin stehen wir Ihnen auch nach Fertigstellung der Bauarbeiten weiterhin zur Seite. Zum Abschluss des Bauvorhabens führen wir im Rahmen der Objektbetreuung mit Ihnen eine sorgfältige Objektbegehung durch, um eventuell doch noch vorhandene Mängel am Gebäude und insbesondere bei der Elektrotechnik aufzudecken. Dabei achten wir darauf, dass die Objektbegehung rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfristen durchgeführt wird.

Natürlich unterstützen wir Sie auch dabei, die daraus entstandenen Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen durchzusetzen. Zudem wirken wir bei der Objektbetreuung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit und unsere Elektrotechniker erstellen auf Wunsch passende Wartungspläne für langfristige Sicherheit in ihrem Gebäude.

Unsere Leistungen in der Objektbetreuung

  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung
  • Durchzusetzen von Gewährleistungsansprüchen
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Erstellung von Wartungsplänen