Die zwei Modelle – Grundprinzip und rechtliche Basis
Das Mieterstrommodell nach § 42a EnWG gibt es seit 2017. Der Betreiber – typischerweise der Eigentümer oder ein beauftragter Dienstleister – liefert Solarstrom direkt an die Mieter und übernimmt dabei die Rolle eines Stromlieferanten. Das bedeutet: Vollversorgungspflicht, eigene Stromverträge mit den Mietern, Abrechnung nach Energiewirtschaftsrecht, Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur. Als Ausgleich für diesen Aufwand gibt es den Mieterstromzuschlag nach EEG – bei Anlagen zwischen 41 und 1.000 kWp aktuell 1,62 Cent je Kilowattstunde (Stand Mitte 2025).
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) nach § 42b EnWG wurde mit dem Solarpaket I im Mai 2024 neu eingeführt. Sie ist bewusst schlanker konzipiert: Der Betreiber liefert nur den Solarstrom. Den Reststrom beziehen die Bewohner weiterhin über ihren eigenen Energieversorger. Damit entfällt die Vollversorgungspflicht – und mit ihr ein Großteil der energiewirtschaftlichen Pflichten. Dafür gibt es keinen Mieterstromzuschlag. Die GGV ist eine Teilversorgung, kein vollwertiges Stromprodukt.
Wo es technisch gleich aussieht – und wo nicht
Beide Modelle benötigen ein durchdachtes Messkonzept, das vor der Inbetriebnahme mit dem Netzbetreiber abgestimmt und genehmigt sein muss. Und in beiden Modellen ist das intelligente Messsystem (iMSys) heute de facto Pflicht – weil es die viertelstündliche Messung ermöglicht, die für eine korrekte Bilanzierung und Abrechnung zwingend erforderlich ist.
Der entscheidende Unterschied liegt im Messkonzept:
Messkonzepte im Vergleich:
| Messkonzept | Einsatz bei | iMSys Pflicht | Vorteil | Nachteil / Hinweis |
| Physischer Summenzähler | Mieterstrom | Nicht zwingend, aber empfohlen | Bewährtes Konzept, einfach verständlich | Bei größeren Anlagen Wandlermessung nötig – kostspielig |
| Virtueller Summenzähler (vSZ) | Mieterstrom | Ja, für alle Messstellen | Keine Wandlermessung, zukunftssicher, auch bei Nicht-Teilnehmern sauber trennbar | Alle Parteien brauchen iMSys; Netzbetreiber-Abstimmung erforderlich |
| iMSys je Wohneinheit (GGV) | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | Ja, Pflicht | Kein physischer Summenzähler am Netzverknüpfungspunkt nötig; Abrechnung über Netzbetreiber | Kein Mieterstromzuschlag; Teilnehmer können frei entscheiden, ob sie mitmachen |
Ein wichtiger Hinweis zur GGV: Die Teilnahme ist für Bewohner freiwillig und darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden. Das erleichtert zwar den Einstieg, bedeutet aber auch, dass der Aufteilungsschlüssel – also wie der Solarstrom auf die Parteien verteilt wird – von Anfang an klar definiert und dem Netzbetreiber mitgeteilt sein muss. Statische oder dynamische Aufteilung sind möglich; die Wahl beeinflusst Abrechnungsaufwand und Fairness erheblich.
Rechtlich und wirtschaftlich: die entscheidenden Unterschiede
Der Mieterstromzuschlag ist der wirtschaftliche Hauptvorteil des Mieterstrommodells. Er wird zusätzlich zur normalen EEG-Einspeisevergütung gewährt und macht Mieterstromprojekte bei ausreichender Anlagengröße deutlich rentabler. Gleichzeitig ist der Betreiber als Stromlieferant eingetragen – mit allem, was dazugehört: Vertragsgestaltung, Abrechnung, Inkasso, Kundenkommunikation, Meldepflichten. Wer das intern nicht abbilden kann oder will, braucht einen professionellen Dienstleister. Viele Anbieter setzen für ihr Engagement eine Mindestgröße voraus – Gebäude mit weniger als 20 bis 30 Wohneinheiten werden häufig nicht bedient.
Die GGV ist bewusst entbürokratisiert: Keine Vollversorgungspflicht, keine Stromlieferantenrolle, keine Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur als Energieversorger. Der Eigentümer liefert nur den PV-Strom und schließt dafür Gebäudestromnutzungsverträge mit den teilnehmenden Parteien ab. Im Gegenzug gibt es keinen Zuschlag – die Wirtschaftlichkeit entsteht allein über den Eigenverbrauch und den dadurch ersparten Netzstrombezug der Mieter.
Für welche Gebäude und Eigentümer welches Modell passt
Die Entscheidung hängt weniger von der Anlage ab als vom Gebäude, der Eigentümerstruktur und der Betriebsbereitschaft:
Entscheidungshilfe nach Bauherren- und Gebäudetyp:
| Konstellation | Eher GGV | Eher Mieterstrom | Eher Volleinspeisung |
| Kleines MFH, 6–12 WE, privater Eigentümer | ✓ Einfach, wenig Verwaltungsaufwand | Nur mit Dienstleister; Mindestgröße oft nicht erreicht | Wenn kein Dienstleister gewünscht und Aufwand zu hoch |
| Großes MFH, 30+ WE, professioneller Vermieter | Möglich, aber wirtschaftlich schwächer | ✓ Höhere Rendite durch Zuschlag; Dienstleister einbindbar | Nur wenn kein Interesse an Mieterstromoperating |
| WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) | ✓ Klare Trennung: WEG betreibt PV, Mieter beziehen Reststrom frei | Komplex: WEG als Stromlieferant ist rechtlich anspruchsvoll | Wenn kein Konsens in der WEG für GGV oder Mieterstrom |
| Neubau mit Tiefgarage / Wallboxen / Wärmepumpe | Möglich, aber HEMS-Integration bedenken | ✓ Größere Anlagen, mehr steuerbare Verbraucher, höhere Rendite | Wirtschaftlich suboptimal bei hohem Eigenverbrauchspotenzial |
| Bestand, Sanierung, heterogene Mietstruktur | ✓ Freiwillige Teilnahme erleichtert Akzeptanz; kein Vollversorgungsrisiko | Schwieriger bei wechselnden Mietern und alter Infrastruktur | Wenn Umbauaufwand für iMSys zu hoch |
Was Planer und Eigentümer frühzeitig festlegen müssen
Unabhängig vom gewählten Modell gibt es Entscheidungen, die vor Baubeginn getroffen sein müssen – weil sie die Elektroplanung direkt beeinflussen:
- Messkonzept mit dem Netzbetreiber abstimmen und genehmigen lassen, bevor die Anlage in Betrieb geht
- iMSys-Einbauplätze im Zählerschrank von Anfang an einplanen – eine spätere Nachrüstung ist aufwendig und teuer
- Aufteilungsschlüssel bei der GGV vertraglich fixieren und dem Netzbetreiber melden
- Betreiberrolle klären: Wer schließt die Gebäudestromnutzungsverträge ab? Wer ist gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich?
- Bei Mieterstrom: Dienstleister frühzeitig einbinden – deren Anforderungen an Messinfrastruktur und Gebäudegröße sind projektentscheidend
Fazit
GGV und Mieterstrom lösen dasselbe Problem – Solarstrom sinnvoll im Gebäude nutzen – auf grundlegend unterschiedlichen Wegen. Die GGV ist der einfachere Einstieg, besonders für kleine und mittlere Objekte, WEGs und Eigentümer ohne Erfahrung im Energievertrieb. Mieterstrom ist das wirtschaftlich stärkere Modell, setzt aber professionelle Betriebsstrukturen voraus und löhnt sich vor allem ab einer gewissen Gebäudegröße. Welches Modell für Ihr Objekt das richtige ist, hängt von Anlagengröße, Eigentümerstruktur und Betriebsbereitschaft ab – und von einem Messkonzept, das von Anfang an stimmt. IET-Berlin unterstützt Sie bei der Planung, Abstimmung mit dem Netzbetreiber und der normsicheren Umsetzung.

