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Smart Living durch staatliche Förderung unterstützen lassen

Ein Smart Home ist nicht nur bequem, sondern kann auch helfen, den Energieverbrauch im Haus zu senken. Beide Vorteile sorgen dafür, dass die Installation von Smart-Home-Elementen staatlich gefördert werden kann. Was viele nicht wissen: Es sind unter Umständen auch Smart-Home-Anwendungen förderfähig, die nur dem Komfort und nicht unbedingt dem Energiesparen dienen.

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Staatliche Förderungen fürs Smart Home durch KfW und BEG

Die Fördermöglichkeiten für ein Smart Home sind nicht als solche gekennzeichnet, sondern verstecken sich in verschiedenen Förderprogrammen.

  • Förderkredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Ein gutes Beispiel ist das Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz. Damit fördert die KfW Maßnahmen, um ein Eigenheim altersgerecht umzugestalten. Dazu werden günstige und tilgungsfreie Kredite bis 50.000 Euro vergeben. Diese dürfen auch für Smart-Home-Anwendungen wie die automatische Steuerung von Jalousien, Rollläden, Türen und Toren genutzt werden, da sie von älteren Menschen mit wenig Kraft bedient werden können. Auch Anwesenheits- und Präsenzmelder, intelligente Beleuchtungselemente und smarte Türkommunikationssysteme können mit dem Kredit gefördert werden. Sogar für den Kauf von umgebautem Wohnraum kann der Kredit beantragt werden.
  • Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Neben dem KfW-Kredit gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), für die das BAFA zuständig ist. Damit können digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung gefördert werden, wobei entweder ein Zuschuss oder ein Kredit möglich ist. Gefördert werden beispielsweise Smart Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizung, Belüftung und Klimaanlagen, intelligente Heizkörper- und Raumthermostate, Energiemanagementsystemen und vieles mehr.

Steuervorteile statt staatlicher Förderung nutzen

Statt eine staatliche Förderung zu beantragen, können die Investitionen für eine energetische Sanierung mit Smart-Living-Komponenten teilweise über die Steuer zurückgeholt werden. Neben den Kosten für die energetische Sanierung können auch die Investitionen für Geräte zur Heizungsoptimierung abgesetzt werden, wie intelligente Thermostate oder Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Es dürfen bis zu 20 % der Kosten in Höhe von maximal 40.000 Euro bei der Steuer geltend gemacht werden.

Voraussetzungen für Förderungen und Steuervorteile

  • Die Förderungen der KfW und der BAFA müssen beantragt werden, bevor ein Vertrag mit einem Anbieter abgeschlossen wird.
  • Von der Steuer hingegen können die Kosten auch dann abgesetzt werden, wenn bereits Verträge abgeschlossen oder die Installationen durchgeführt wurden.
  • Es ist nur eine Variante möglich. Staatliche Förderungen und Steuervorteile können nicht kombiniert werden.

Wichtig zu wissen: Die Förderprogramme der KfW und der BAFA ändern sich ständig. Welche Förderprogramme es aktuell gibt und welche Variante sich für Ihr Smart Home am meisten lohnt, fragen Sie am besten einen Experten wie IET-Berlin. Wir beraten Sie gern.

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