Kernpunkte des § 14a EnWG im Überblick
Der § 14a EnWG soll die Integration von Wärmepumpen im MFH, Wallboxen im MFH und Speichern in das Stromnetz erleichtern, ohne dass es zu einer Überlastung des Stromnetzes kommt. Er trat am 1. Januar 2024 in Kraft und besagt, dass alle neu angeschlossenen Geräte mit mehr als 4,2 kW Leistung beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Das übernimmt in der Regel der Elektroinstallateur. Der Netzbetreiber darf dann bei Netzengpässen zeitweise die Leistung dieser Geräte reduzieren, um das Stromnetz zu entlasten. Der Grundbedarf bleibt aber immer gesichert und die Anschlussnehmer erhalten als Ausgleich finanzielle Vorteile über reduzierte Netzentgelte. Dabei kann zwischen einer festen jährlichen Entlastung und einer Vergünstigung pro Kilowattstunde gewählt werden:
- Modell 1 verspricht eine feste jährliche Ersparnis. Je nach Netzbetreiber liegt die Pauschale zwischen etwa 110 und 190 Euro im Jahr. Ein zweiter Zähler ist nicht nötig.
- Modell 2 sorgt für eine prozentuale Ersparnis. Es gibt rund 40 % Rabatt pro Kilowattstunde. Dies gilt allerdings nur, wenn ein eigener Zähler für das steuerbare Gerät vorhanden ist.
Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gilt bis Ende 2028 eine Übergangsfrist. Die Eigentümer können aber jetzt schon freiwillig in die neue Regelung wechseln, wobei dieser Schritt nicht rückgängig gemacht werden kann.
Was Eigentümer von Mehrfamilienhäusern beachten müssen
Auch in Mehrfamilienhäusern gelten die Vorgaben von § 14a EnWG – unabhängig davon, ob die Einrichtung zentral oder wohnungsbezogen betrieben wird. Ab 4,2 kW Anschlussleistung sind hier folgende steuerbaren Verbrauchseinrichtungen betroffen:
- Ladeeinrichtung: Wallbox in einem Mehrfamilienhaus oder in der Tiefgarage
- Wärmepumpe im MFH: zum Beispiel eine zentrale Heizungsanlage
- Speicher: Batteriespeicher für den Eigenverbrauch
Wie viel eingespart werden kann, richtet sich nach der jeweiligen Netzbetreiberregelung. Oft sind es rund 10–25 % der Netzentgelte. In der Praxis ergeben sich je nach Verbrauch und Anlagenleistung Einsparpotenziale von etwa 100 bis 300 € pro Jahr und Anlage, z. B. Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher für Solaranlagen.
Fahrplan 2025: Strangsanierung oft unausweichlich
Viele Objekte können die heutigen Anforderungen nur erfüllen, wenn die elektrischen Stränge erneuert werden. Das betrifft vor allem:
- Steigleitungen, die zu geringe Querschnitte haben
- Zählerplätze, die nicht ausreichend für §14a-Steuerung und Lastmanagement vorbereitet sind
- Unterverteilungen, denen Platz und Schutztechnik fehlt
- Brandschutzanforderungen, die im Bestand nicht erfüllbar sind
Eine Strangsanierung schafft die Basis, um Wallboxen im MFH, Wärmepumpen und Speicher sicher und skalierbar einzubinden. Außerdem macht sie es erst möglich, dass der Eigentümer die Netzentgelt-Vorteile aus §14a EnWG überhaupt nutzen kann.
Warum jetzt eine professionelle Gesamtplanung notwendig wird
Für Verwalter und Vermieter entsteht durch §14a EnWG vor allem eines: Klarheit über den nächsten Schritt. Nicht jedes Gebäude braucht sofort einen Komplettumbau, aber jedes Gebäude braucht eine Bewertung, was die bestehende Elektroverteilung leisten kann und wo sie jetzt oder in Zukunft an ihre Grenzen stoßen wird. Um festzustellen, wie viele Wallboxen und Wärmepumpen im MFH oder welche Speicher sich am besten in das bestehende System integrieren lassen und welche Maßnahmen dafür nötig sind, ist eine professionelle Elektroplanung zu empfehlen. Sie schafft die Grundlage für spätere Entscheidungen, für die Abstimmung mit dem Netzbetreiber und für die WEG. So bekommen Eigentümer mehr Durchblick, was die Kosten und Fördermöglichkeiten betrifft.
Die zentrale Frage lautet heute also nicht mehr, ob modernisiert wird, sondern wie. Ein Elektroinstallationsplaner sorgt dafür, dass …
- klar ist, welche Maßnahmen Pflicht und welche optional sind.
- die Kosten realistisch kalkuliert werden.
- Netzentgelt-Vorteile vollständig ausgeschöpft werden.
- die Planung WEG-fähig ist und Abstimmungen vereinfacht.
- die Anlage langfristig für PV-Speicher, Wärmepumpen und Wallboxen im MFH ausgelegt wird.
Ohne eine professionelle Planung riskieren Eigentümer teure Nachbesserungen, technische Sackgassen und WEG-Beschlüsse, die später nicht umsetzbar sind. Als Spezialist für zukunftsfähige Elektroplanung unterstützt Sie IET-Berlin gern, Ihr Mehrfamilienhaus fit für die Zukunft zu machen.

