Wenn nachts eine Sicherheitsstromversorgung nicht umschaltet oder ein Prüfer die Unterlagen einer Schaltanlage sehen will, wird nach dem Stromlaufplan gefragt. Erwartet wird dann ein Plan, der jeden Leiter, jeden Kontakt und jede Klemme zeigt. Die HOAI führt das Anfertigen allpoliger Stromlaufpläne in Anlage 15 ausdrücklich als Besondere Leistung der Ausführungsplanung auf. In vielen Projekten ist trotzdem nicht klar geregelt, wer diese Pläne erstellt, wann sie vorliegen müssen und in welcher Qualität. Genau an dieser Stelle entstehen Lücken, die oft erst im Betrieb auffallen.
Übersichtsschaltplan, Funktionsschema und Stromlaufplan
Die Dokumente der Elektrotechnik sind in DIN EN 61082-1 geregelt, und sie haben unterschiedliche Aufgaben. Der Übersichtsschaltplan zeigt die Anlage vereinfacht und meist einpolig, mit Schutzorganen, Querschnitten und der Struktur der Verteilungen. Ein Funktions- oder Strangschema beschreibt, was die Anlage tun soll und wie Signale laufen, ohne die Verdrahtung darzustellen. Der allpolige Stromlaufplan geht bis ins Detail und zeigt alle Außenleiter, Neutral- und Schutzleiter sowie die Hilfs- und Steuerstromkreise. In der Ausführungsplanung gehört das Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata zu den Grundleistungen, Montage- und Werkstattpläne sind davon ausdrücklich ausgenommen.
| Dokument | Darstellung | Zweck | Typischer Ersteller |
| Übersichtsschaltplan | Einpolig, eine Linie je Stromkreis mit Schutzorganen und Querschnitten | Netzstruktur, Bemessung, Selektivität | Fachplaner als Grundleistung |
| Funktions- und Strangschema | Funktionen und Signalwege ohne Verdrahtungsdetails | Abstimmung der Funktionen mit Auftraggeber und anderen Gewerken | Fachplaner als Grundleistung |
| Allpoliger Stromlaufplan | Jeder Leiter, jeder Kontakt, alle Hilfs- und Steuerstromkreise | Verdrahtung, Prüfung, Störungssuche, sicheres Freischalten | Errichter als Werkplanung, Fachplaner nur als Besondere Leistung |
| Anschluss- und Klemmenplan | Klemmen, Adern und Kabel mit Kennzeichnung | Montage und Anschluss | Errichter |
| Typische Zuordnung zur Orientierung. Maßgeblich ist, was im Planervertrag und im Leistungsverzeichnis vereinbart wurde. | |||
Wer die Pläne nach VOB/C liefert
Die ATV DIN 18382 in der Ausgabe von 2023 ordnet die Unterlagen klar zu. Der Auftraggeber übergibt für die Ausführung unter anderem einen einpoligen Stromlaufplan mit Verbraucherliste, die Übersichtsschaltpläne, die Kurzschluss- und Selektivitätsberechnung und Vorgaben zum Bezeichnungskonzept. Der Auftragnehmer arbeitet daraus die Montage- und Werkplanung nach DIN EN 61082-1 und VDI 6026 Blatt 1 aus. Dazu gehören dreipolige Stromlaufpläne, Aufbauzeichnungen der Schaltgerätekombinationen und Klemmenpläne. Er legt sie vor der Ausführung zur Abstimmung vor und übergibt sie spätestens mit dem Abnahmeverlangen in aktualisierter Form. Ist die VOB/B vereinbart, gilt diese Zuordnung auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Vertrag. Die Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 in der Ausgabe von 2022 ergänzt das mit Dokumentationstabellen, die für jede Phase zeigen, welche Unterlagen die Fachplanung und welche das ausführende Unternehmen erstellt. Sie stellt zugleich klar, dass die Vergütung dieser Unterlagen eine vertragliche Regelung voraussetzt.
Warum sie trotzdem oft fehlen
Die Lücken entstehen meist an drei Stellen. Das Leistungsverzeichnis verweist nur pauschal auf die Dokumentation nach VOB/C, ohne Datenformat, Bezeichnungssystem und Revisionsstand festzulegen. Die Prüfung der Montage- und Werkstattpläne durch den Fachplaner wird aus Kostengründen nicht beauftragt, wofür die HOAI einen Abschlag von 4 Prozent auf die Ausführungsplanung vorsieht, und dann kontrolliert niemand, ob die Pläne vollständig und richtig sind. Und nach Änderungen auf der Baustelle werden die Pläne nicht mehr auf den tatsächlich gebauten Stand gebracht. Das Ergebnis ist eine Dokumentation, die formal vorhanden ist und im Ernstfall nicht weiterhilft. Ins Leistungsverzeichnis gehört deshalb, in welchem bearbeitbaren Dateiformat, nach welchem Bezeichnungssystem und bis wann die revidierten Pläne zu übergeben sind. Eine einheitliche Referenzkennzeichnung nach DIN EN IEC 81346 sorgt dafür, dass Plan, Beschriftung vor Ort und Datenpunkte in der Gebäudeleittechnik zusammenpassen.
Wann allpolige Pläne vom Planer echten Mehrwert liefern
Es gibt Projekte, in denen der Fachplaner die allpoligen Stromlaufpläne selbst erstellen sollte, weil die Funktion vor der Vergabe feststehen muss. Das gilt vor allem für Sicherheitsstromversorgungen und Netzersatzanlagen mit Umschaltungen, Verriegelungen und Prioritäten, die prüffähig beschrieben sein müssen. Es gilt für Erweiterungen bestehender Schaltanlagen, wenn die vorhandenen Pläne unzuverlässig sind und die Eingriffe genau definiert werden müssen. Und es gilt für gewerkeübergreifende Steuerungen, etwa Abschaltungen im Brandfall oder die Einbindung von Aufzügen, Rauchabzug und Lüftung. Auch Betreiber großer Liegenschaften legen häufig Wert auf herstellerneutrale, einheitlich aufgebaute Pläne über alle Gebäude hinweg. In Produktionsbereichen kommen die Schaltpläne der Maschinen hinzu, die nach DIN EN 60204-1 zur Dokumentation des Herstellers gehören und an der Schnittstelle zur Gebäudeinstallation zusammenpassen müssen.
Wer davon profitiert
Den größten Nutzen hat der Betreiber. Wer eine Anlage nach DIN VDE 0105-100 sicher freischalten, wiederkehrende Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 organisieren oder eine Verteilung erweitern will, braucht Pläne, die dem gebauten Zustand entsprechen. Prüfsachverständige und Elektrofachkräfte können Sicherheitsanlagen nur so gut beurteilen, wie die Unterlagen es zulassen. Errichter profitieren von einer eindeutigen Grundlage, die Rückfragen und Fehlverdrahtungen reduziert. In Industrieprojekten verkürzen gute Stromlaufpläne die Störungssuche und damit teure Stillstandszeiten.
Fazit
Allpolige Stromlaufpläne sind in fast jedem Projekt nötig, die Frage nach dem Ersteller wird aber zu selten gestellt. In den meisten Fällen liefert sie der Errichter als Werkplanung, vorausgesetzt, Format, Bezeichnungssystem und Übergabe sind im Leistungsverzeichnis geregelt und die Prüfung ist beauftragt. Bei Sicherheitsstromversorgungen, Eingriffen in bestehende Schaltanlagen und komplexen Steuerungen lohnt es sich, sie als Besondere Leistung beim Fachplaner zu vereinbaren. IET-Berlin klärt diese Zuordnung zu Projektbeginn und legt sie in Planervertrag und Leistungsverzeichnis fest.

