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Brandschutz in Steigzonen: Häufige Fehler, typische Mängel und wie Sie Abnahmen sicher bestehen

Steigzonen, auch Steigschächte oder Installationsschächte genannt, sind vertikale Gebäudebereiche, in denen Elektro-, Daten- und andere technische Leitungen über mehrere Geschosse geführt werden und dadurch mehrere Brandabschnitte durchdringen. Damit sind sie ein kritischer Bereich für den Brandschutz. Fehlende oder fehlerhafte Abschottungen in Steigzonen gehören deshalb zu den häufigsten Gründen für nicht bestandene Bau- und Brandschutzabnahmen. Die Ursachen liegen selten im Konzept, sondern fast immer in der Ausführung, Systemwahl oder Dokumentation. Dieser Ratgeber zeigt die häufigsten Fehler beim Brandschutz in Steigzonen, erklärt deren Auswirkungen auf Abnahme und Betrieb und gibt praxisnahe Hinweise, wie sich Risiken frühzeitig vermeiden lassen.

gutachter

Warum der Brandschutz in Steigzonen besonders abnahmekritisch ist

Steigzonen und Steigschächte bündeln elektrische Leitungen, Datenkabel sowie weitere TGA-Installationen über mehrere Geschosse. Werden diese Bereiche nicht korrekt abgeschottet, können sich Brand und Rauch ungehindert vertikal ausbreiten.

Für Bauherren und Betreiber bedeutet das:

  • erhöhtes Abnahmerisiko
  • Nacharbeiten unter Zeitdruck
  • im Betrieb ein relevantes Haftungs- und Versicherungsrisiko

Gerade weil viele Gewerke beteiligt sind, entstehen hier typische Schnittstellenprobleme.

Typische Mängel beim Brandschutz in Steigzonen

Falsche oder nicht zulassungskonforme Abschottungen: Ein häufiger Abnahmemangel sind Abschottungen, die nicht zur tatsächlichen Belegung passen. Typische Fehler sind:

  • Schottsysteme ohne Zulassung für Kabeltrassen oder hohe Belegungsdichten
  • nachträgliche Leitungsführung ohne Anpassung der Abschottung
  • Kombination verschiedener Schottarten ohne Systemfreigabe

Auch optisch „saubere“ Lösungen sind brandschutztechnisch unzulässig, wenn der Verwendbarkeitsnachweis fehlt. Dies von Anfang an zu beachten, vermeidet Probleme bei der Abnahme und Zeitverzögerungen bei Ihrem Projekt.

Mischbelegung ohne abgestimmtes System: In Steigzonen werden häufig Starkstrom-, Daten- und sicherheitsrelevante Leitungen gemeinsam geführt. Kritisch wird es, wenn zusätzlich:

  • Brandmelde- oder Sicherheitsstromkreise
  • Sprinkler- oder andere brandschutzrelevante Durchdringungen

ohne abgestimmtes Abschottungskonzept eingebracht werden. Die Folge: Verlust der Feuerwiderstandsklasse und Beanstandung bei der Abnahme, was sich mit einer vorausschauenden Planung verhindern lässt.

Fehlende oder mangelhafte Kennzeichnung: Abschottungen ohne eindeutige Kennzeichnung zählen zu den Klassikern bei Prüfungen. Häufig fehlen:

  • Systembezeichnung und Feuerwiderstand
  • Angaben zur Zulassung
  • Zuordnung zu Geschoss und Bauteil

Für Betreiber wird damit jede spätere Änderung zum Risiko.

Richtige Systemauswahl: Grundlage für einen sicheren Betrieb

Die Auswahl des Abschottungssystems ist eine entscheidende Planungsleistung, ohne die eine reibungslose Abnahme gegebenenfalls verzögert wird:

Kabel- und Trassenabschottungen: Für dauerhaft belegte Steigzonen mit Erweiterungsbedarf sind geprüfte Kabel- und Trassenabschottungen sinnvoll. Sie ermöglichen definierte Nachbelegungen, ohne die brandschutztechnische Wirkung zu verlieren.

Mörtel-, Weich- und Nullschotts:

Mörtelschotts sind robust, aber kaum flexibel bei Änderungen. Weichschotts sind für variable Kabelbelegung geeignet, erfordern jedoch konsequente Pflege. Nullschotts sind nur bei expliziter Systemzulassung zulässig, sie sind keine pauschale Lösung. Entscheidend ist immer die Übereinstimmung von Leitung, Belegung und Zulassung, was bei der Auswahl berücksichtigt werden muss.

Dokumentation – zentral für Abnahme und Betreiberpflichten

Was viele Bauherren unterschätzen: Unzureichende Dokumentation ist einer der häufigsten formalen Mängel, die einer Abnahme entgegenstehen.

Schottregister als Abnahmegrundlage: Ein vollständiges Schottregister dokumentiert die Lage und Zuordnung der Abschottung, das eingesetztes System inkl. Zulassung und den Belegungsstand bei Übergabe. Ohne diese Unterlagen verzögert sich die Abnahme oder wird eingeschränkt erteilt.

Bauteilkennzeichnung und Revisionsunterlagen: Dauerhafte Kennzeichnungen und vollständige Revisionsunterlagen sind Voraussetzung dafür, dass Betreiber ihre Prüf- und Nachweispflichten erfüllen können – auch Jahre nach der Inbetriebnahme.

Koordination mit anderen Gewerken vermeiden Schnittstellenfehler

Viele Mängel entstehen auch durch nachträgliche Durchdringungen: Beispielsweise werden Brandmelde- oder Sprinklerleitungen erst spät ergänzt oder Änderungen erfolgen ohne Rückkopplung mit der Brandschutzplanung. Deshalb gilt, dass keine neue Durchdringung ohne Prüfung des Brandschutzkonzepts und Freigabe des Abschottungssystems erfolgen sollte. Eine enge Zusammenarbeit mit allen Gewerken ist deshalb unabdingbar.

Wartung, Instandhaltung und Verantwortung im Betrieb

Brandschutz in Steigzonen ist kein einmaliger Zustand. Betreiber sind verpflichtet:

  • Abschottungen regelmäßig zu prüfen
  • jede Nachbelegung zu dokumentieren
  • unzulässige Änderungen umgehend zu beseitigen

Unkontrollierte Eingriffe zählen zu den häufigsten Ursachen für den schleichenden Verlust des Brandschutzes.

Fazit: Abnahmesicherheit entsteht durch durchdachte Planung

Die meisten Fehler beim Brandschutz in Steigzonen sind vermeidbar. Entscheidend sind folgende Punkte:

  • frühzeitige Systemfestlegung
  • saubere Koordination der Gewerke
  • vollständige Dokumentation

Für Bauherren, Betreiber und Planer bedeutet dieses Vorgehen weniger Nacharbeit, höhere Abnahmesicherheit und ein dauerhaft rechtssicherer Betrieb. IET-Berlin unterstützt Sie gern dabei, Brandschutz in Steigzonen von der Planung bis zur Abnahme sicher umzusetzen.

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