Warum eine durchdachte Vorrüstung so wichtig ist
In vielen Objekten wird die Ladeinfrastruktur erst dann zum Thema, wenn erste Nutzer eine Wallbox nachrüsten möchten. Erst dann zeigt sich häufig, dass notwendige Leitungswege fehlen, Brandschutzauflagen nicht erfüllt werden oder die verfügbare elektrische Leistung nicht ausreichend ist. Solche Nachrüstungen sind nicht nur aufwendig und teuer, sondern sie schränken auch den laufenden Betrieb ein.
Eine frühzeitige GEIG-konforme Vorrüstung verschafft Ihnen dagegen Planungssicherheit. So stellen Sie sicher, dass Ladepunkte später ohne größere bauliche Eingriffe realisiert werden können und das Gebäude dauerhaft auf zukünftige Anforderungen vorbereitet ist.
Was ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)?
In § 1 Absatz 1 heißt es: „Dieses Gesetz regelt die Errichtung von und die Ausstattung mit der vorbereitenden Leitungsinfrastruktur und der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in zu errichtenden und bestehenden Gebäuden.“ Das GEIG regelt, ab welchen Schwellenwerten bei Neubauten oder größeren Renovierungen eine eigene Ladeinfrastruktur oder zumindest eine Vorrüstung erforderlich ist. Diese Pflichten unterscheiden sich je nach Gebäudetyp, Anzahl der Stellplätze und Art der Maßnahme. Weil sich rechtliche Rahmenbedingungen weiterentwickeln können, müssen sowohl der aktuelle Stand als auch mögliche künftige Anpassungen im Blick behalten werden. Eine fachkundige Planung durch einen Elektroplaner berücksichtigt die geltenden Anforderungen und setzt sie so um, dass spätere Erweiterungen problemlos möglich bleiben.
GEIG: Diese Anforderungen gilt es zu beachten
Trassenführung: Ein zentraler Bestandteil der Vorrüstung ist die geplante Trassenführung. In Tiefgaragen müssen Leitungswege, Schächte und Durchdringungen frühzeitig definiert werden. Dabei spielen brandschutztechnische Anforderungen sowie eine sichere und zugängliche Verlegung der Leitungen eine besonders wichtige Rolle. Aber auch bei Außenstellplätzen sind geeignete Schutzmaßnahmen und langlebige Lösungen notwendig.
Abrechnung: Parallel dazu sollte bereits in der Planungsphase ein passendes Abrechnungskonzept für jeden Stellplatz mitgedacht werden. Ob individuelle Abrechnung, Anbindung an bestehende Zählerstrukturen oder spätere Erweiterbarkeit – klare Entscheidungen zu Beginn verhindern, dass spätere Umplanungen notwendig werden.
Lastmanagement: Mit zunehmender Anzahl an Ladepunkten steigt der Leistungsbedarf erheblich. Ohne intelligentes Lastmanagement stoßen bestehende Netzanschlüsse schnell an ihre Grenzen. Eine vorausschauende Planung berücksichtigt die Reservierung von Leistungsfenstern und die Einbindung eines geeigneten Lastmanagementsystems, damit die Elektroplanung zukunftssicher ist.
Reserveplanung: Ebenso wichtig ist eine ausreichende Reserveplanung. Sie sorgt dafür, dass zusätzliche Ladepunkte auch in Zukunft ohne grundlegende Eingriffe in die elektrische Infrastruktur ergänzt werden können.
Schnittstellen zu Statik und Brandschutz: Die GEIG-Vorrüstung betrifft aber auch Schnittstellen zur Statik und zum Brandschutz. Leitungsführungen, Befestigungen und Durchdringungen können Auswirkungen auf tragende Bauteile haben und unterliegen brandschutztechnischen Vorgaben. Eine abgestimmte Planung aller beteiligten Fachdisziplinen stellt sicher, dass technische, rechtliche und sicherheitsrelevante Anforderungen parallel erfüllt werden.
Fazit
Die GEIG-Vorrüstung in Tiefgaragen und auf Außenstellplätzen ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit Ihres Gebäudes. Denn mit einer gezielten Planung durch einen Experten wie IET-Berlin schaffen Sie die Grundlage für eine flexible und wirtschaftliche Umsetzung von Ladeinfrastruktur, ohne dass es später zu kostspieligen Nachrüstungen kommen muss. Wenn Sie frühzeitig ladebereit planen, erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern sorgen auch für einen Werterhalt Ihrer Immobilie.

