zertifizierter sachverstaendiger

Haftung bei Elektroinstallationen

Scheinbar einfachere Elektroarbeiten wie der Austausch einer Steckdose oder das Anschließen einer Lampe werden von Laien oft selbst durchgeführt. Doch wie sieht es mit der Haftung aus, wenn es durch eine fehlerhafte Elektroinstallation zu einem Schaden kommt?

gutachter

Was sagt der Gesetzgeber zu Elektroinstallationen?

Laut § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) dürfen Laien in Deutschland keine elektrische Anlagen errichten, ändern oder instand setzen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind. Dies gilt allerdings nur für Instandhaltungsarbeiten, die vor der Zähleranlage liegen. Die Arbeiten hinter der Zähleranlage müssen aber trotzdem fachlich korrekt, nach anerkannten Regeln der Technik und entsprechend aller geltenden Vorschriften, Normen und Richtlinien durchgeführt werden, um die Sicherheit der Elektroinstallation zu gewährleisten. Dies zu tun, ist für Laien kaum möglich. Deshalb sollten elektrotechnische Arbeiten eigentlich immer in fachkundige Hände gelegt werden. Denn die Haftung ist in diesem Fall eindeutig geregelt.

Wer haftet bei Schäden durch fehlerhafte Elektroinstallation?

Grundsätzlich gilt, dass derjenige haftet, der die Arbeiten ausführt hat – ob Unternehmen oder Privatperson. Dabei tritt bei Elektroinstallationen immer dann ein Haftungsfall ein, wenn ein Schaden eindeutig durch die unsachgemäße Elektroinstallation entstanden ist. Gerade bei Elektroinstallationen können die Schäden immens sein – vom Sachschaden durch einen Brand bis zur Körperverletzung durch einen elektrischen Schlag.

Fehler bei der Elektroinstallation sind im Nachhinein oft nur schwer zu erkennen, da die Leitungen meistens unter dem Putz in der Wand liegen. Deshalb wird kaum ein Elektriker eine Elektroinstallation abnehmen, die er nicht selbst ausgeführt hat. Zu hoch ist das Risiko, dafür die Haftung übernehmen zu müssen.

Da private Haftpflichtversicherungen bei Schäden, die durch private Elektroinstallationen verursacht worden sind, ihre Leistungen verweigern können, schreibt der Gesetzgeber vor, dass die meisten Installationsarbeiten im Elektrobereich durch einen Elektrobetrieb ausgeführt werden müssen. Kommt es später zu einem Schaden, haftet die Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebs. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Elektroinstallationsunternehmen zwingend vorgeschrieben.

Was gilt bei Elektroarbeiten im Rahmen einer Sanierung?

Die genannten Haftungsregeln gelten nicht nur beim Neubau, sondern auch bei Altbausanierungen. Anders als oft gedacht, gehört auch der Austausch einer Steckdose oder das Anbringen einer Lampe zu Elektroarbeiten, bei denen die private Versicherung nicht zahlen muss, wenn es zu Schäden kommt – und das passiert leider öfter als gedacht.

Aufgrund fehlender Fachkenntnisse kommt es selbst bei solchen Arbeiten, die von Laien als einfach eingeschätzt werden, häufig zu einem elektrischen Schlag, der für Verbrennungen, Muskelverkrampfungen oder Muskellähmungen führen kann, die wiederum lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen oder einen Herzstillstand zur Folge haben können.

Strafrechtliche Verfolgung und finanzieller Ruin möglich

Wird bei einem Elektrounfall jemand schwer oder tödlich verletzt, kommt es sogar zu strafrechtlichen Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

Bei einem Fachbetrieb kommen je nach Grad der Verschuldung zwar Regressforderungen der Berufsgenossenschaft und die Übernahme der Kosten für die Reha-Maßnahmen usw. des Unfallopfers hinzu. Hier greift allerdings die Versicherung des Betriebes, wenn es sich nicht um Vorsatz, sondern um Fahrlässigkeit gehandelt hat.

Wurden die Elektroarbeiten, die zu dem Unfall führten, von einem Laie ausgeführt, haften private Versicherungen nicht, sondern die Kosten müssen selbst getragen werden. Zusammen mit dem Bußgeld für die Durchführung von nicht erlaubten Elektroarbeiten können diese Behandlungskosten schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen, die bis zum persönlichen finanziellen Ruin führen können.

Wer dies vermeiden will, setzt nicht nur beim Neubau, sondern auch bei der Altbausanierung am besten auf ein anerkanntes Elektrounternehmen wie IET Berlin. Wir beraten Sie gern.

Inhaltsverzeichnis

Bildnachweis: romaset @ Adobe Stock