Kurz gesagt:
- Die Gefährdungsbeurteilung muss objektspezifisch festlegen, welche Verbraucher, Autonomiezeiten und Umschaltklassen nötig sind; beauftragen Sie die elektrotechnische Fachplanung bereits in Leistungsphase 1.
- Seit Aufhebung der ASR A3.4/7 regeln ASR A2.3 und ASR A3.4 Fluchtwege und gefährdete Arbeitsplätze; Fehlerstrom- und Fehlerlichtbogenschutzeinrichtungen sind in Sicherheitsstromkreisen verboten.
- Die passende Anlage hängt von Gebäude, Nutzung und Betriebsdauer ab: Dezentrale Batterien passen zu Nachrüstungen, Aggregate zu langen Überbrückungszeiten oder hoher Leistung.
- Die MLAR verlangt je nach Landesfassung 30 Minuten Funktionserhalt für Sicherheitsbeleuchtung und bis zu 90 Minuten für andere Anlagen; gemeinsame Neutralleiter sind unzulässig.
- Betreiber müssen Prüfungen dokumentieren, Batterien und Umschaltung kontrollieren sowie die Gefährdungsbeurteilung nach Umbau oder Nutzungsänderung aktualisieren; fehlende Wartung erhöht ihr Haftungsrisiko.
Welche Normen und Vorschriften gelten in Deutschland?
Für die technische Ausführung zentraler Systeme gilt DIN EN 50171:2022‑10. Sie regelt elektrische Sicherheit, Betriebssicherheit sowie Anschluss- und Integrationstechnik. Für Auswahl und Errichtung der Betriebsmittel ist DIN VDE 0100‑560:2022‑10 die Basis. Beide Normen wurden 2022 grundlegend überarbeitet, wie Elektropraktiker darlegt.
Was sich konkret geändert hat:
- Zentrale Systeme werden nicht mehr nach Leistungsbegrenzung unterschieden, sondern nach Umschaltzeit klassifiziert.
- RCDs und AFDDs sind in Sicherheitsstromkreisen ausdrücklich untersagt (Abschnitt 560.7.13).
- Umgebungsbedingungen und Funktionserhalt im Brandfall sind präziser gefasst.
- Die Notbeleuchtung aktiviert sich im Bereitschaftsbetrieb beim Ausfall eines gesamten Beleuchtungsbereichs, nicht mehr bei jedem einzelnen Endstromkreis.
Bei Arbeitsstätten kommen ArbStättV und ASR dazu. Seit ASR A3.4/7 aufgehoben wurde, müssen Sie genau trennen, was für Fluchtwege (ASR A2.3) und was für gefährdete Arbeitsplätze (ASR A3.4) gilt.
Welche technischen Systemvarianten gibt es?
Welche Lösung passt, hängt vom Gebäude, von der Nutzung und von der geforderten Betriebsdauer ab. Üblich sind verschiedene Varianten:
- Dezentrale Systeme: Batterie in der Leuchte. Das ist sinnvoll bei kleineren Objekten und Nachrüstungen, weil keine zentrale Verteilung nötig ist.
- Zentrale Batterie- oder USV-Anlagen nach EN 50171: eine Quelle für viele Verbraucher, Umschaltklassen A bis F, gut überwachbar und für große Gebäude üblich.
- Netzersatzaggregate (Diesel, Blockheizkraftwerk): für lange Überbrückungszeiten oder hohe Leistungen. Ob Netzersatzaggregate geeignet sind, hängt vom Gebäude, der Nutzung und der Gefährdungsbeurteilung ab.
- Kombinationen: Aggregat plus Batteriepuffer, damit die Zeit bis zum Anlaufen überbrückt wird.
Gleich welche Variante Sie wählen: Die Unterverteilungen müssen überwacht, Rückspeisung vermieden und eine Entladung der Stromquellen verhindert werden.
Wie gelingt die Planung von Dimensionierung und Spezifikation?
Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung. Die BAuA stellt klar: Ob und wie groß eine Sicherheitsstromversorgung sein muss, folgt zwingend aus der objektbezogenen Bewertung. Ein pauschaler Verweis auf Standardlösungen erhöht das Haftungsrisiko. Rechtlicher Rahmen ist § 3 der ArbStättV.
Daraus leiten Sie ab, was die Planung festlegen muss:
- Schutzbedarf und Verbraucher: Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldetechnik, Rauch- und Wärmeabzug, Feuerwehraufzüge.
- Autonomiezeit je Sicherheitszweck, die Umschaltklasse und die Leistungsreserven.
- Schaltschemata und Leistungsverzeichnis mit Normenreferenzen und Prüfvorgaben.
- Schnittstellen zu Brandschutz und Bauaufsicht, die schon im Entwurf abgestimmt sein sollten.
- Nachweisführung: Wer prüft was, in welchem Intervall, mit welchem Protokoll?
Orientierungswerte zur Beleuchtung finden Sie auch in unserem Beitrag zu den Beleuchtungsstärken im Büro nach ASR A3.4.
Wie bleiben Leitungen im Brandfall funktionsfähig?

Die beste Quelle nützt nichts, wenn die Leitung im Brandfall ausfällt. Die MLAR verlangt, dass Leitungsanlagen für sicherheitstechnische Anlagen so beschaffen oder abgetrennt sind, dass sie lange genug funktionsfähig bleiben. In den Länderfassungen der Richtlinie stehen konkrete Zeiten: in vielen Fällen 30 Minuten für Sicherheitsbeleuchtung, für andere Anlagen bis zu 90 Minuten. Die MLAR wurde zudem vom DIBt überarbeitet.
Worauf Sie in der Praxis achten sollten:
- Verteiler mit Funktionserhalt sind gesondert unterzubringen oder bautechnisch zu sichern.
- Der Funktionserhalt wird nach DIN 4102‑12 nachgewiesen und dokumentiert.
- Die gemeinsame Nutzung eines Neutralleiters für mehrere Stromkreise ist bei Notbeleuchtung untersagt. Achten Sie außerdem auf eine saubere Abschottung in Schächten und Unterdecken. ZVEI und VdS nennen Fehler bei der Leitungsführung in ihrem MLAR‑Kommentar als häufige Ursache für Beanstandungen bei Abnahmen.
- Feuerwehrschalter und ihre Schnittstellen klären Sie früh mit dem Brandschutz.
Welche Betriebs- und Prüfpflichten haben Betreiber?
Die ArbStättV verpflichtet Betreiber, Sicherheitsbeleuchtung sowie Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen instand zu halten und zu prüfen. Eine Anlage, die nur auf dem Papier existiert, schützt niemanden.
Wir empfehlen diese Routine:
- Regelmäßiger Funktionstest der Sicherheitsbeleuchtung, nach festem Plan und mit Protokoll.
- Kontrolle des Batteriezustands und der automatischen Umschaltung.
- Prüfung der Überwachung der Unterverteilungen.
- Dokumentation aller Prüfungen, dazu Wartungsverträge mit klaren Intervallen.
- Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung bei Umbau oder Nutzungsänderung.
Fehlt die Gefährdungsbeurteilung oder wird die Anlage nicht instand gehalten, trägt der Betreiber das Haftungsrisiko. Für Beherbergungsbetriebe haben wir die Pflichten gesondert aufbereitet: Sicherheits- und Notbeleuchtung in der Beherbergung.
Wie setzen Bauherren und Planer die Sicherheitsstromversorgung um?
Diese Schritte haben sich in Projekten bewährt:
- Beauftragen Sie die elektrotechnische Fachplanung schon in Leistungsphase 1, damit die Gefährdungsbeurteilung am Anfang steht.
- Das Leistungsverzeichnis nennt Normenreferenzen, Umschaltklasse, Autonomiezeit, Prüfintervalle und Brandschutzanforderungen.
- Setzen Sie einen Koordinationstermin mit Brandschutz und Bauaufsicht an und tragen Sie ihn in den Terminplan ein.
- Klären Sie Schnittstellen wie den Feuerwehrschalter vor der Ausführungsplanung.
- Machen Sie Abnahmeprüfung, Prüfprotokolle und Inbetriebnahmebericht zur Abnahmebedingung.
Profi-Tipp: Schreiben Sie die Umschaltklasse und die geforderte Autonomiezeit nie nur als „nach Norm“ ins Leistungsverzeichnis, sondern als konkreten Wert je Verbrauchergruppe. Das verhindert Nachträge.
Warum frühe Planung Risiken senkt
Wir achten auf klare Verantwortlichkeiten zwischen den Gewerken. Unklare Verantwortlichkeiten sind fast nie auf Unkenntnis der Technik zurückzuführen, sondern darauf, dass die Verantwortung zwischen Gewerken verschwimmt. Wer Gefährdungsbeurteilung und Spezifikation in den Leistungsphasen 1 bis 3 verbindlich festlegt, spart Nachträge und besteht die Abnahme sicherer.
— Alexander Blau
Wie wir Sie bei der Sicherheitsstromversorgung unterstützen
Wir begleiten Ihr Projekt von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung: Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vergabe und Bauüberwachung. Wir erstellen Pläne, Schaltschemata und Leistungsverzeichnisse und koordinieren mit Behörden und Ausführenden. Eine fachkundige Planung klärt Verantwortlichkeiten früh und senkt so Haftungs- und Nachtragsrisiken, ohne dass wir etwas versprechen, was die Norm nicht hergibt.

Sprechen Sie uns an: Wir prüfen mit Ihnen, welche Leistungsphase für Ihr Objekt der richtige Einstieg ist, und besprechen Ihr Angebot unter Iet-berlin.
FAQ
Muss die Fluchtwegbeleuchtung immer leuchten?
Nein. Die Sicherheitsbeleuchtung muss bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zuverlässig einspringen, nicht dauerhaft leuchten. Ob Bereitschafts- oder Dauerschaltung nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den ASR.
Was ist die Sicherheitsstromversorgung?
Sie versorgt Einrichtungen für Sicherheitszwecke, etwa Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen oder Rauchabzug, wenn die Allgemeinversorgung ausfällt. Normative Grundlagen sind DIN VDE 0100‑560 und für zentrale Systeme DIN EN 50171.
Was ist der Unterschied zwischen AV- und SV-Strom?
Die Allgemeine Stromversorgung (AV) versorgt den normalen Betrieb. Die Sicherheitsstromversorgung (SV) übernimmt nur sicherheitsrelevante Verbraucher, wenn die AV ausfällt, und unterliegt strengeren Anforderungen an Funktionserhalt und Überwachung.
Welche Änderungen brachten die Normen von 2026?
Zentrale Systeme werden nach Umschaltzeit klassifiziert, und RCD/AFDD sind in Sicherheitsstromkreisen untersagt. Außerdem rückt der Funktionserhalt im Brandfall stärker in den Fokus, wie Fachmedien zur neuen Norm berichteten.

