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Aus der Lichtsanierung wird ein Projekt für die Dateninfrastruktur

Eine Beleuchtungssanierung war lange eine überschaubare Maßnahme. Alte Leuchten raus, neue rein, Energie gespart. Heute hängt an derselben Maßnahme eine Steuerung mit Zonierung und Belegungserkennung, ein Betriebsgerät, das Betriebsstunden und Störungen meldet, eine Anbindung an die Gebäudeleittechnik und eine Dokumentation, die der Betreiber Jahre später noch lesen können muss. Das ist kein Einzelfall. Quer durch die Gewerke verschiebt sich das Ergebnis eines Elektroprojekts von der Installation zur Dateninfrastruktur, die darin steckt.

gutachter

Was heute an Daten mitläuft

Fünf Stränge treffen dabei zusammen. Das Licht liefert über digitale Betriebsgeräte Energie- und Diagnosedaten. Die Zähler liefern Verbräuche, getrennt nach Bereichen und Energieträgern. Die Steuerung erzeugt Schalt- und Regelvorgänge, die nachvollziehbar sein müssen. Das Monitoring wertet beides aus und stellt es bereit. Und die Dokumentation hält fest, welches Betriebsmittel wo sitzt und wie es bezeichnet ist, damit sich die Daten überhaupt zuordnen lassen.

Dazu kommt der Weg nach draußen. Der Netzanschluss wird zunehmend über digitale Portale abgewickelt, und steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladepunkte und Speicher kommunizieren mit dem Netzbetreiber. Was früher an der Hausanschlusssicherung endete, reicht heute bis ins Verteilnetz.

Getrieben wird das zu einem großen Teil vom Gesetzgeber. Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt für Nichtwohngebäude mit Anlagen über 70 kW bis Ende 2029 Monitoringtechnik, die Verbräuche aller Hauptenergieträger und aller gebäudetechnischen Systeme überwacht und die Daten über eine gängige, frei konfigurierbare Schnittstelle herstellerunabhängig auswertbar macht. Im Wohnungsbau läuft parallel der Rollout intelligenter Messsysteme. Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren laut Bundesnetzagentur 26,1 Prozent der Pflichtfälle ausgestattet, über alle Messlokationen hinweg 5,9 Prozent. Der Weg ist also noch lang, die Richtung aber festgelegt.

Datenpunkte lassen sich schlecht nachrüsten

Der entscheidende Punkt für die Planung liegt im Zeitpunkt. Ob eine Verbrauchergruppe später getrennt ausgewertet werden kann, entscheidet sich bei der Aufteilung der Unterverteilungen. Ob ein Raum einzeln geregelt werden kann, entscheidet sich bei der Zonierung. Ob ein Sensor nachträglich ergänzt werden kann, entscheidet sich bei der Leitungsführung. Ein zusätzlicher Zähler an einer gemischten Unterverteilung bringt fast gar nix, weil die Werte vermischt bleiben.

Insofern verhält sich der Datenpunkt ähnlich wie das Leerrohr. Wird er in der Planung vorgesehen, kostet er wenig. Wird er nachgerüstet, wird geöffnet, verlegt und verschlossen. Reserve in Verteilungen, Trassen und Bussystemen ist deshalb keine Großzügigkeit, sie ist die günstigere Variante.

Dasselbe gilt für die Leitungen. Digitale Lichtsteuerungen dürfen gemeinsam mit der Netzspannung geführt werden, freie Adern in bestehenden fünfadrigen Leitungen reichen deshalb im Bestand oft schon aus. Wer das bei der Bestandsaufnahme prüft, spart sich später die Diskussion über Funk oder neue Trassen.

Wie sich das in verschiedenen Gebäuden zeigt

Welche Themen konkret mitschwingen, hängt von der Nutzung ab. Die folgende Übersicht zeigt typische Konstellationen.

GebäudetypWas dort an Daten mitläuftWas früh entschieden werden muss
BürogebäudePräsenz- und tageslichtabhängige Lichtsteuerung, Zählerstruktur je Mietbereich, Monitoring nach GModG, Zutritt und NetzwerkZonierung der Steuerung, Trennung der Verbrauchergruppen in den Verteilungen, offene Schnittstelle zur Leittechnik
HotelZimmersteuerung mit Belegungserkennung, Sicherheitsbeleuchtung mit automatischer Prüfung, Verbrauchserfassung je BereichBussystem und Zonierung, Umfang der automatischen Prüfeinrichtung, Anbindung an die Gebäudeleittechnik
WohnungsbauIntelligente Messsysteme, steuerbare Wärmepumpen und Ladepunkte, Mieterstrom und gemeinschaftliche GebäudeversorgungZählerplatzkonzept mit Reserve, Steuerleitungen zu den steuerbaren Einrichtungen, Messkonzept vor dem Netzanschlussantrag
Ladepark und ArealLastmanagement, eichrechtskonforme Abrechnung, Anbindung an Speicher und Photovoltaik, Datenanbindung nach außenKommunikationswege zwischen Ladepunkten, Übergabestation und Abrechnung, Fläche für Technik und Speicher

 

Offene Schnittstellen sind eine Planungsentscheidung

Wenn Daten den Wert ausmachen, wird die Frage wichtig, wer sie lesen kann. Der Gesetzgeber hat das für das Monitoring bereits beantwortet, indem er eine herstellerunabhängige Auswertung verlangt. In der Lichtsteuerung zeigt sich dieselbe Entwicklung über zertifizierte Systeme, die den Austausch einzelner Komponenten verschiedener Hersteller ermöglichen. Und bei Netzbetreibern wird die Qualität der eigenen Dokumentation inzwischen mit Kennzahlen und einem regelmäßigen Soll-Ist-Vergleich gesteuert.

Für ein Projekt heißt das, die Festlegungen früh zu treffen und schriftlich zu halten. Dazu gehören das Bezeichnungssystem, die Datenformate für die Übergabe, die Zuständigkeit für Firmware und Netzwerkschlüssel sowie die Frage, welche Daten dem Betreiber gehören und wie er ohne seinen bisherigen Dienstleister an sie herankommt. Diese Punkte gehören ins Leistungsverzeichnis, weil sie sonst niemand liefert. Ebenso gehört in die Übergabe, was der Betreiber zum Weiterarbeiten braucht, also Adressen, Gruppen, Parameter und Zugänge in einer Form, mit der auch ein anderer Dienstleister zurechtkommt.

Fazit

Licht, Zähler, Steuerung, Monitoring und Dokumentation wachsen zu einem System zusammen, und die Elektroplanung legt dessen Grundstruktur fest. Wer Verbrauchergruppen sauber trennt, Reserven vorsieht und offene Schnittstellen vereinbart, bekommt ein Gebäude, das sich auswerten und weiterentwickeln lässt. Wer das übergeht, hat am Ende eine funktionierende Anlage ohne verwertbare Daten. IET-Berlin plant Elektrotechnik, Messkonzept und Automationsanbindung gemeinsam und legt die dafür nötigen Festlegungen früh im Projekt fest.

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