Was ausführungsreif bedeutet
Die HOAI verlangt in der Leistungsphase 5 das Erarbeiten der Ausführungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen. Dazu gehören das Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen, die zeichnerische Darstellung in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen, das Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata, Schlitz- und Durchbruchspläne, das Fortschreiben des Terminplans sowie das Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen.
Die entscheidende Klammer steht im Normtext selbst. Bei der zeichnerischen Darstellung heißt es ausdrücklich, dass Montage- oder Werkstattpläne nicht dazugehören. Damit ist die Grenze beschrieben. Die Ausführungsplanung muss so genau sein, dass ein Fachunternehmen danach bauen kann. Sie muss nicht so genau sein, dass es nicht mehr selbst planen muss. Wer vom Planer eine Darstellung bis zur einzelnen Klemme erwartet, verlangt die Werkplanung des Errichters. Diese Zuordnung deckt sich mit der VOB/C, nach der der Auftragnehmer seine Montage- und Werkplanung auf Grundlage der angebotenen Komponenten selbst ausarbeitet und vor der Ausführung zur Abstimmung vorlegt.
Wo die Grenze in der Praxis verläuft
Anlage 15 benennt für dieselbe Phase mehrere Besondere Leistungen, die sich direkt an die Grundleistungen anschließen. Die folgende Gegenüberstellung macht die Trennlinie sichtbar.
| Grundleistung in Leistungsphase 5 | Besondere Leistung in Leistungsphase 5 | Was die Grenze markiert |
| Zeichnerische Darstellung im abgestimmten Maßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen | Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, etwa Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen | Montage- und Werkstattpläne sind im Normtext ausdrücklich ausgenommen |
| Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata | Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen | Darstellungstiefe bis zum einzelnen Leiter und Kontakt |
| Angaben zur Bemessung der Anlage, soweit erforderlich | Maschinenanschlussplanung mit besonderem Aufwand, etwa bei Produktionseinrichtungen | Anschlusspläne für beigestellte Betriebsmittel und Maschinen |
| Schlitz- und Durchbruchspläne anfertigen | Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand, etwa bei Sichtbeton oder Fertigteilen | Genauigkeit und Abstimmungsaufwand der Lage |
| Montage- und Werkstattpläne auf Übereinstimmung prüfen und anerkennen | Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung | Prüfung fremder Planung über das eigene Gewerk hinaus |
| Zuordnung nach Anlage 15 HOAI zur Orientierung. Ob im Einzelfall ein besonderer Aufwand vorliegt, ist projektbezogen zu beurteilen und zu vereinbaren. | ||
Warum die Prüfung von Werkstattplänen echten Aufwand erzeugt
Das Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne ist eine Grundleistung, wird aber häufig nicht beauftragt. Die HOAI sieht dafür in § 55 einen Abschlag von 4 Prozent auf die Leistungsphase 5 vor, denselben Abschlag gibt es, wenn die Schlitz- und Durchbruchspläne nicht beauftragt werden. Aus 22 Prozent können so 14 Prozent werden.
Der Aufwand dahinter wird oft unterschätzt. Geprüft wird, ob die Werkplanung des Errichters zur Ausführungsplanung, zu den Berechnungen und zu den Schnittstellen anderer Gewerke passt. Mit einem Abhaken ist es dabei nicht getan. Bei Schaltanlagen kommen Aufbauzeichnungen und Klemmenpläne hinzu, bei Gebäudeautomation Datenpunktlisten. Wird die Prüfung eingespart, fehlt die Kontrollinstanz zwischen Planung und Ausführung, und Abweichungen fallen erst bei der Inbetriebnahme auf. Der eingesparte Honoraranteil ist dann meist kleiner als die Folgekosten.
Welche Randbedingungen die Phase verdichten
Vier Konstellationen erhöhen den Aufwand deutlich. Bei Sichtbeton und Fertigteilen muss die Lage von Dosen, Leerrohren und Durchbrüchen zentimetergenau feststehen, bevor geschalt oder produziert wird, weil eine spätere Korrektur entweder sichtbar bleibt oder gar nicht möglich ist. In hochinstallierten Bereichen wie Laboren, Operationsbereichen oder Großküchen treffen viele Anschlüsse auf wenig Fläche, und die Abstimmung mit Möbel- und Gerätelieferanten läuft über Wandabwicklungen. In Produktionsbereichen kommen Maschinenanschlüsse hinzu, deren Daten oft erst spät vorliegen und sich noch ändern. Und bei engen Deckenhohlräumen und Schächten entscheidet die Koordination mit Lüftung und Sanitär darüber, ob die geplanten Trassen überhaupt passen.
Gemeinsam ist diesen Fällen, dass die Entscheidung früher fallen muss als sonst und später kaum korrigierbar ist. Genau deshalb lohnt es sich, den Aufwand vorab zu benennen und die zugehörigen Besonderen Leistungen zu vereinbaren. Hilfreich ist außerdem, den Planungsvorlauf an den Bauablauf zu koppeln. Wer weiß, wann die erste Decke geschalt wird, weiß auch, wann die Durchbruchsplanung stehen muss.
Fazit
Die Leistungsphase 5 ist die Phase, in der sich entscheidet, wie ruhig die Baustelle läuft. Ihre Grundleistungen reichen bis zur ausführungsreifen Lösung und enden vor der Werkplanung des Errichters. Wo Sichtbeton, Fertigteile, Produktionsflächen oder hochinstallierte Bereiche im Spiel sind, gehört der Mehraufwand in den Vertrag, und die Prüfung der Werkstattpläne sollte beauftragt bleiben. IET-Berlin legt den Umfang der Ausführungsplanung zu Projektbeginn fest und benennt, welche Leistungen darüber hinausgehen. Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

