Kurz gesagt:
- Kabelabschottungen müssen frühzeitig gemäß einer gültigen Bauartgenehmigung des DIBt geplant werden, um spätere Kollisionen und Verzögerungen zu vermeiden.
- Die Auswahl der Bauart hängt von der Feuerwiderstandsklasse, Kabelbelegung und den Bauvoraussetzungen ab, wobei die Zulassungsnummer regelmäßig geprüft werden sollte.
- Die Einbauanleitung des Bescheidinhabers ist verbindlich, und Dokumentation sowie Kennzeichnung sind nach der Montage gesetzlich vorgeschrieben.
- Bei Nachträgen oder Änderungen ist eine lückenlose Dokumentation, inklusive Fotos und Übereinstimmungserklärungen, notwendig, um die bauaufsichtliche Eignung zu sichern.
- Die frühzeitige Integration der Kabelabschottungsplanung in die Projektplanung reduziert Kosten, verhindert spätere Nachbesserungen und erleichtert die Bauabnahme.
Rechts- und Zulassungsgrundlagen in Deutschland
Sobald elektrische Leitungen durch feuerwiderstandsfähige Wände oder Decken geführt werden, entsteht eine Schwachstelle im Brandschutzkonzept des Gebäudes. Genau hier setzt die Zulassungspflicht an: Die allgemeine Bauartgenehmigung des DIBt regelt, unter welchen Bedingungen eine Kabelabschottung die Feuerwiderstandsfähigkeit des durchdrungenen Bauteils erhält. Anders als bei vielen anderen Bauprodukten existiert für Kabelabschottungen keine abschließende, bundesweit einheitliche Technische Regel. Deshalb ist die aBG in den meisten Fällen der maßgebliche Zulassungsweg, nicht die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein einfaches Prüfzeugnis.
Die aBG legt nicht nur fest, welches Material verwendet werden darf. Sie definiert auch die Einbauweise, die zulässigen Kabeltypen und ‑durchmesser sowie die Befestigungsanforderungen bis ins Detail. Wer diese Vorgaben ignoriert, riskiert nicht nur ein mangelhaftes Bauwerk, sondern auch den Verlust der bauaufsichtlichen Eignung der gesamten Abschottung.
Für die Planung sind drei Dokumentenebenen relevant:
- Die aBG des DIBt mit Zulassungsnummer, Geltungsbereich und technischen Ausführungsdetails.
- Die Einbauanleitung des Bescheidinhabers, die verbindlich vorschreibt, wie montiert werden muss.
- Die Muster‑Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen und die jeweilige Landesbauordnung, die den bauaufsichtlichen Rahmen für das konkrete Bundesland setzen.
Für Planer bedeutet das konkret: Die Wahl der Landesbauordnung entscheidet mit, welche Nachweise die Bauaufsicht verlangt, und die MVV TB liefert den übergeordneten Rahmen, in den die aBG eingebettet ist. Wer diese Struktur früh versteht, vermeidet spätere Nachbesserungen in der Genehmigungsplanung. Vertiefende Hinweise zur Verzahnung von elektrotechnischer Planung und baulichem Brandschutz finden Sie auch in unserem Beitrag zum Brandschutz in der Elektrotechnik.
Welche Bauarten und Materialien kommen infrage
Die aBG‑Landschaft kennt mehrere etablierte Bauartprinzipien, die sich in Aufbau und Einsatzgebiet unterscheiden. Plattenschotts bestehen aus Mineralwolle‑ oder Gipsplatten, die mit einer Beschichtung versehen werden und sich für dichte Kabelbündel eignen. Kombischotts vereinen Kabel‑ und Rohrdurchführungen in einer Bauart und sind besonders in TGA‑intensiven Bereichen verbreitet. Kabelboxen, etwa die aBG‑geregelte Würth Kabelbox, kapseln die Durchführung in einem Stahlblechgehäuse und eignen sich gut für nachträgliche Einbauten. Modulstopfen wiederum erlauben eine hohe Flexibilität bei wechselnder Kabelbelegung, weil einzelne Module ausgetauscht werden können.
Zentrales Auswahlkriterium bleibt die geforderte Feuerwiderstandsklasse, üblicherweise zwischen F30 und F120, die sich aus dem Brandschutzkonzept des Gebäudes ergibt. Daneben entscheidet der Belegungszustand: Reserveabschottungen für zukünftige Kabelbelegung benötigen andere Nachweise als bereits vollständig befüllte Schotts. Bezeichnungen wie PROMASTOP tauchen in aBG‑Dokumenten als Bauartbegriff auf und stehen exemplarisch für ein systematisches, zulassungsgebundenes Produktprinzip, nicht für eine allgemeingültige Gattungsbezeichnung.
Bei der Auswahl sollten Planer folgende Punkte konsequent prüfen:
- Liegt eine gültige Zulassungsnummer vor, und deckt der Geltungsbereich das geplante Kabelspektrum ab.
- Ist die Einbauanleitung des Bescheidinhabers vollständig verfügbar und für das Gewerk verbindlich vorgeschrieben.
- Passt die Bauart zur tatsächlichen Rohbauöffnung und zur geplanten Kabeltrassenführung.
Profi-Tipp: Prüfen Sie die Zulassungsnummer der aBG immer gegen die aktuelle DIBt-Datenbank, denn Bauartgenehmigungen laufen aus oder werden durch Nachfolgezulassungen ersetzt.
Ein häufiger Planungsfehler besteht darin, Komponenten unterschiedlicher Hersteller innerhalb eines Schotts zu kombinieren. Das DIBt weist ausdrücklich darauf hin, dass eine solche Mischung die bauaufsichtliche Eignung der gesamten Abschottung erlöschen lassen kann. Wer verschiedene Systeme kombinieren muss, braucht dafür eine eigene Zulassung oder Bestätigung des Bescheidinhabers.
Konkreter Planungsablauf: Von Vorplanung bis Vergabe
Kabelabschottungen dürfen nicht erst in der Ausführungsplanung auftauchen. Wer die Bauart erst kurz vor Baubeginn festlegt, riskiert Kollisionen mit der Rohbauplanung und Verzögerungen bei der TGA‑Koordination. Der Planungsablauf folgt idealerweise diesen Schritten:
- In der Vorplanung werden die zu erwartenden Kabeltrassen und Durchbruchspunkte grob festgelegt, abgestimmt mit dem Tragwerksplaner.
- In der Entwurfsplanung folgt die Auswahl der Bauart je Durchführungspunkt, orientiert an Feuerwiderstandsklasse und erwarteter Kabelbelegung.
- Die Genehmigungsplanung dokumentiert die gewählten aBG‑Nummern und Geltungsbereiche gegenüber der Bauaufsicht.
- In der Ausführungsplanung werden Schottdicke, zulässige Außenmaße der Kabelbündel und detaillierte Belegungspläne je Öffnung festgelegt.
- Vor der Vergabe werden die LV‑Texte mit verbindlichem Bezug auf die jeweilige aBG formuliert, inklusive Verweis auf die Einbauanleitung.
Die Koordination mit dem Rohbau verdient besondere Aufmerksamkeit. Rohbauöffnungen müssen exakt auf die spätere Belegung bemessen werden, und notwendige Aufleistungen oder Rohrschalen sind rechtzeitig in die Schalpläne einzutragen. Nachträgliche Anpassungen an bereits betonierten Bauteilen sind aufwendig und teuer. Näheres zur Wechselwirkung zwischen Trassenplanung und Abschottungswahl finden Sie in unserem Beitrag zur Kabeltrassenplanung im Gebäude.
Vor dem Verschluss jeder Abschottung sollte eine Foto‑Dokumentation angefertigt werden, denn nach dem Einbau ist die innere Struktur nicht mehr überprüfbar. Eine strukturierte Abnahmecheckliste und die Übereinstimmungserklärung des Errichters gehören zu den Deliverables, die spätestens zur Bauabnahme vorliegen müssen. Diese Schritte wirken sich unmittelbar auf den Bauablauf aus: Wer die Abschottungsplanung erst spät angeht, verschiebt oft auch die TGA‑Abnahmen und riskiert Terminverzug bei der Gesamtfertigstellung.
Ausführungsanforderungen und Detailregeln auf der Baustelle
Auf der Baustelle entscheidet sich, ob die Planung tatsächlich normgerecht umgesetzt wird. Mehrere Maßvorgaben aus den aBG‑Dokumenten sind dabei besonders fehleranfällig. Zwischen einzelnen Kabellagen und zur Laibung ist üblicherweise ein Arbeitsraum von mindestens 2,5 Zentimetern einzuhalten, damit die Beschichtung vollständig aufgebracht werden kann. Wird dieser Abstand unterschritten, lässt sich die geforderte Schichtdicke oft nicht mehr sauber erreichen.
Bei größeren Schottflächen verlangen die Zulassungsdokumente zusätzliche Halterungen. Laut einer aBG‑Ausführungsvorgabe des DIBt müssen bei Schottbreiten über 70 Zentimetern oder Höhen über 40 Zentimetern die ersten Halterungen beidseitig innerhalb von 10 Zentimetern zur Wand gesetzt werden, um mechanische Belastungen der Abschottung im Brandfall zu vermeiden. Diese Vorgabe wird auf Baustellen häufig unterschätzt, weil sie in Standardausschreibungen selten explizit auftaucht.

Der zulässige Belegungsanteil der Rohbauöffnung liegt in vielen aBG‑Dokumenten in einem Bereich, der je nach Zulassung variiert, wie eine Zulassung für ein Plattenschott festlegt. Diese Grenze bestimmt maßgeblich, wie viel Reservekapazität für spätere Kabelbelegungen tatsächlich zur Verfügung steht.
Weitere Punkte, die bei der Ausführung zu kontrollieren sind:
- Kabel müssen vor dem Beschichten gereinigt werden, da Verschmutzungen die Haftung der Brandschutzmasse beeinträchtigen.
- Die Trockenschichtdicke der Beschichtung liegt je nach aBG typischerweise im Bereich von 1 bis 1,5 Millimetern.
- Nachbelegungsvorrichtungen müssen so ausgeführt sein, dass spätere Kabel ohne Beschädigung der Abschottung nachgezogen werden können.
- Offene oder nur teilweise befüllte Schotts sind gegen unbefugtes Betreten durch Umwehrung oder Gitterrost zu sichern.
Diese Detailregeln stammen unmittelbar aus den jeweiligen Kombischott‑Zulassungsdokumenten und variieren je nach Bauart. Eine pauschale Übertragung von einem System auf ein anderes ist deshalb unzulässig.
Dokumentation, Kennzeichnung und Verantwortlichkeiten
Nach der Errichtung verlangt jede aBG ein dauerhaftes Kennzeichnungsschild an der Abschottung. Dieses muss die Bezeichnung der Bauart, die erreichte Feuerwiderstandsklasse, den ausführenden Errichter sowie Monat und Jahr der Errichtung angeben. Ohne dieses Schild lässt sich später kaum noch nachvollziehen, welche Zulassung tatsächlich zugrunde lag.
Ergänzend stellt der Errichter eine Übereinstimmungserklärung aus, mit der er bestätigt, nach den Vorgaben der Einbauanleitung des Bescheidinhabers gearbeitet zu haben. Diese Erklärung ist Bestandteil der Bauakte und wird bei Bauabnahmen und Versicherungsfällen regelmäßig verlangt.
Für die Übergabe an Bauherren und Behörden empfehlen sich:
- Ein standardisiertes Abnahmeprotokoll je Abschottungspunkt mit Zulassungsnummer und Ausführungsdatum.
- Ein Foto‑Archiv, das den Zustand vor Verschluss dokumentiert.
- Die vollständige Sammlung aller Übereinstimmungserklärungen und Einbauanleitungen als Teil der Bauakte.
Praxisplus: Leistungen und typische Deliverables von einem spezialisierten Elektroplanungsbüro
Von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführungsplanung und Bauüberwachung begleitet ein Elektroplanungsbüro die elektrotechnische Fachplanung von Neubauten, Umbauten und Modernisierungen. Im Bereich der Kabelabschottung gehören dazu typische Deliverables wie Schottlisten je Durchführungspunkt, LV‑Texte mit verbindlichem aBG‑Bezug, Belegungspläne für Reserve‑ und Bestandskabel sowie Abnahmechecklisten für die Baustelle. Eine frühe Abstimmung mit den Inhabern der jeweiligen Einbauanleitung gehört zur Praxis, ebenso wie eine verbindliche Formulierung der Zulassungsanforderungen im Leistungsverzeichnis, damit Ausführungsfirmen keinen Interpretationsspielraum haben.
Prüfung und Wartung von Kabelabschottungen nach der Installation
Eine Kabelabschottung ist kein statisches Bauteil, das nach der Abnahme keiner weiteren Aufmerksamkeit mehr bedarf. Jede nachträgliche Kabelbelegung verändert den Zustand der Abschottung und muss dokumentiert werden, da sonst die bauaufsichtliche Eignung infrage steht. Sichtprüfungen sollten regelmäßig kontrollieren, ob die Beschichtung intakt ist, ob Kabel nachträglich ohne fachgerechte Wiederherstellung der Abschottung eingezogen wurden und ob Kennzeichnungsschilder noch lesbar und vollständig vorhanden sind.
Bei Nutzungsänderungen des Gebäudes, etwa durch zusätzliche IT‑Verkabelung oder geänderte TGA‑Anlagen, ist zu prüfen, ob die ursprüngliche aBG die neue Belegung noch abdeckt. Verantwortliche Bauherren sollten die Wartungsintervalle in ihr allgemeines Brandschutzkonzept integrieren, ähnlich wie bei Feuerlöschern oder Rauchmeldern. Fehlt eine Instandhaltungsroutine, bleibt oft unbemerkt, dass eine Abschottung durch bauliche Eingriffe ihre Wirksamkeit verloren hat. Für gewerblich genutzte Gebäude empfiehlt sich, die Prüfintervalle vertraglich mit dem Facility Management festzulegen und in die Objektbetreuung einzubinden.
Sonderfälle und Herausforderungen bei der Kabelabschottungsplanung
Nicht jedes Gebäude bietet ideale Bedingungen für eine aBG‑konforme Standardlösung. In denkmalgeschützten Bauten stoßen Planer häufig auf historische Wand‑ und Deckenkonstruktionen, deren Feuerwiderstandsverhalten nicht ohne Weiteres den heutigen Prüfnormen entspricht. Hier ist oft eine Einzelfallabstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und dem Bescheidinhaber der aBG notwendig, um eine Bauart zu finden, die sowohl den Substanzschutz als auch die Zulassungsanforderungen erfüllt.
Auch beengte Bausituationen, etwa in Bestandsgebäuden mit geringen Wandstärken oder dicht belegten Kabeltrassen, erschweren die Standardanwendung vieler aBG‑Bauarten. In solchen Fällen kann eine Kombination aus kleineren Modulstopfen und individuell zugeschnittenen Plattenschotts notwendig werden, sofern die jeweilige Zulassung diesen Einsatzbereich abdeckt. Wichtig bleibt in jedem Sonderfall: Eine aBG‑Abweichung darf nicht eigenmächtig durch den Errichter vorgenommen werden, sondern erfordert eine Bestätigung oder Ergänzung durch den Bescheidinhaber. Wer solche Konstellationen früh erkennt, kann in der Entwurfsplanung noch gegensteuern, statt auf der Baustelle improvisieren zu müssen.
Integration der Kabelabschottung mit anderen brandschutztechnischen Maßnahmen
Eine Kabelabschottung wirkt nie isoliert. Sie ist Teil eines gesamten Brandschutzkonzepts, das auch Brandabschnittsbildung, Rauchmelder, Fluchtwege und die Löschwasserversorgung umfasst. Wird die Abschottungsplanung losgelöst von diesen anderen Maßnahmen betrachtet, entstehen leicht Widersprüche, etwa wenn eine Kabeltrasse durch mehrere Brandabschnitte führt, ohne dass die Übergänge einheitlich geplant wurden.
Für die Gesamtplanung bedeutet das: Die Lage der Brandabschnittsgrenzen sollte bereits in der Vorplanung mit der Trassenführung abgeglichen werden, damit Durchführungspunkte nicht zufällig, sondern gezielt an sinnvollen Stellen entstehen. Auch die Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept des Objekts, das üblicherweise von einem Brandschutzplaner erstellt wird, gehört zur Aufgabe der elektrotechnischen Fachplanung. Eine gute Integration zeigt sich daran, dass Abschottungspläne, Fluchtwegpläne und die TGA‑Planung dieselbe Brandabschnittslogik verwenden, statt getrennt voneinander zu entstehen.
Aktuelle Normen und technische Regeln im Detail
Für Kabelabschottungen existiert, anders als für viele andere Bauprodukte, keine abschließende harmonisierte Europäische Norm, die eine CE‑Kennzeichnung ohne zusätzliche nationale Zulassung ermöglichen würde. Deshalb bleibt die aBG des DIBt in Deutschland der zentrale Bezugspunkt, ergänzt durch die Prüfgrundlagen der DIN 4102, die das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen klassifiziert, sowie durch europäische Prüfnormen der EN‑1366‑Reihe, die als technische Prüfgrundlage in viele aBG‑Verfahren einfließen.
Die Muster‑Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen bündelt diese technischen Regeln und verweist auf die jeweils gültigen Prüfnormen, die von den Ländern in ihre Landesbauordnungen übernommen werden. Für Planer bedeutet das in der Praxis: Die konkrete aBG einer Abschottung verweist selbst auf die zugrunde liegenden Prüfnormen, sodass eine gesonderte Normrecherche in den meisten Projekten entfällt, solange die aBG aktuell und vollständig vorliegt. Wichtig bleibt, regelmäßig zu prüfen, ob eine verwendete Zulassung noch gültig ist, da aBG‑Dokumente eine befristete Laufzeit haben und durch Nachfolgezulassungen ersetzt werden können.
Kostenaspekte und Wirtschaftlichkeit bei der Auswahl
Die Kosten einer Kabelabschottung hängen stark von der gewählten Bauart, der Anzahl der Durchführungspunkte und dem Zeitpunkt der Planung ab. Grundsätzlich gilt: Je später eine Abschottungslösung im Bauablauf festgelegt wird, desto teurer wird die Umsetzung, weil nachträgliche Anpassungen an Rohbauöffnungen oder bereits verlegten Kabeltrassen aufwendiger sind als eine frühzeitige Integration in die Entwurfsplanung.
Wirtschaftlich sinnvoll ist es, Reserveabschottungen von Anfang an einzuplanen, statt spätere Nachbelegungen als Sonderfälle zu behandeln. Eine durchdachte Belegungsplanung, die den zulässigen Öffnungsanteil ausnutzt, ohne ihn zu überschreiten, reduziert die Zahl der benötigten Durchführungspunkte und damit auch die Anzahl der Zulassungsnachweise, die dokumentiert werden müssen. Auch die Wahl der Bauart wirkt sich auf die Wirtschaftlichkeit aus: Kabelboxen eignen sich oft für nachträgliche Einbauten und kleinere Stückzahlen, während Plattenschotts bei großflächigen, dicht belegten Durchführungen häufig günstiger in der Fläche sind. Eine belastbare Kostenaussage lässt sich jedoch nur projektspezifisch treffen, da Materialpreise, Zulassungsanforderungen und die Komplexität der Baustelle stark variieren.
Was die Praxis wirklich von der Theorie unterscheidet
Viele Planungsunterlagen behandeln Kabelabschottungen als Randnotiz, die am Ende der Ausführungsplanung noch schnell ergänzt wird. Das ist der größte Irrtum in der Praxis. Die Wahl der aBG entscheidet über Materialkosten, Montageaufwand und Nachbelegungsfähigkeit, und diese Entscheidung lässt sich kaum noch korrigieren, sobald Rohbauöffnungen betoniert und Kabeltrassen verlegt sind.
Unterschätzt wird zudem die Bedeutung der Einbauanleitung. Sie gilt oft als bloße Formalie, dabei ist sie das eigentliche Regelwerk, an dem sich jede Ausführung messen lassen muss. Wer sie erst bei der Bauabnahme konsultiert, findet häufig Abweichungen, die dann nur mit Aufwand zu heilen sind.
Am wichtigsten ist deshalb, die Abschottungsplanung als festen Bestandteil der Entwurfsplanung zu behandeln, nicht als Anhängsel der Ausführungsplanung. Wer Schottlisten und LV‑Texte früh mit konkretem aBG‑Bezug formuliert, spart auf der Baustelle Zeit, Geld und Diskussionen mit der Bauaufsicht.
— Alexander Blau
IET-Berlin: So buchen Sie Planungsunterstützung für Abschottungen

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Quellen
- Rohrabschottungen, Kabelabschottungen, Kombiabschottungen | DIBt
- MVV TB / Technische Regeln zum Brandschutz — Bauministerkonferenz
FAQ
Welche Vorschriften gelten für die Kabelabschottung?
Maßgeblich ist in den meisten Fällen die allgemeine Bauartgenehmigung des DIBt, da eine abschließende einheitliche Technische Regel für Kabelabschottungen fehlt. Ergänzend gelten die Vorgaben der Muster‑Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen und der jeweiligen Landesbauordnung.
Wer darf Brandschutzabschottungen ausführen?
Die Ausführung obliegt Fachbetrieben, die nach der Einbauanleitung des Bescheidinhabers geschult sind und eine Übereinstimmungserklärung ausstellen können. Manche aBG‑Dokumente verlangen ausdrücklich eine Schulung durch den Antragsteller der Zulassung.
Wie erstelle ich eine Brandabschottung fachgerecht?
Zuerst wird die passende, aBG‑geregelte Bauart entsprechend der geforderten Feuerwiderstandsklasse gewählt, danach die Einbauanleitung des Bescheidinhabers Schritt für Schritt umgesetzt. Abschließend werden Kennzeichnungsschild, Übereinstimmungserklärung und Foto‑Dokumentation angefertigt.
Was ist das Abschottungsprinzip im Brandschutz?
Das Prinzip besteht darin, die Feuerwiderstandsfähigkeit eines durchdrungenen Bauteils an der Durchführungsstelle wiederherzustellen, meist durch Kombination aus dämmendem Material und intumeszierender Beschichtung. Welche Bauart dafür zulässig ist, legt die jeweilige aBG des DIBt fest.
Wie plane ich Kabelabschottungen bereits in der Entwurfsplanung?
Die Bauart sollte bereits in der Entwurfsplanung anhand der geforderten Feuerwiderstandsklasse und der erwarteten Kabelbelegung festgelegt werden, nicht erst in der Ausführungsplanung. IET-Berlin unterstützt diese frühe Festlegung im Rahmen der Entwurfsplanung mit Belegungsplänen und aBG‑Bezug.

