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Die Ausführungsplanung entscheidet über den Verlauf der Baustelle

In vielen Projekten gilt die Ausführungsplanung als Fleißarbeit, die nach dem Entwurf noch zu erledigen ist. Tatsächlich ist sie die Phase, in der aus einem Konzept eine baubare Anlage wird, und sie ist nach der Objektüberwachung die am höchsten bewertete Phase im Leistungsbild Technische Ausrüstung. Nach § 55 HOAI entfallen auf die Leistungsphase 5 genau 22 Prozent des Honorars für die Grundleistungen. Wer sie knapp hält, verschiebt Arbeit in die Ausführung, wo sie deutlich mehr kostet.

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Was ausführungsreif bedeutet

Die HOAI verlangt in der Leistungsphase 5 das Erarbeiten der Ausführungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen. Dazu gehören das Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen, die zeichnerische Darstellung in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen, das Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata, Schlitz- und Durchbruchspläne, das Fortschreiben des Terminplans sowie das Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen.

Die entscheidende Klammer steht im Normtext selbst. Bei der zeichnerischen Darstellung heißt es ausdrücklich, dass Montage- oder Werkstattpläne nicht dazugehören. Damit ist die Grenze beschrieben. Die Ausführungsplanung muss so genau sein, dass ein Fachunternehmen danach bauen kann. Sie muss nicht so genau sein, dass es nicht mehr selbst planen muss. Wer vom Planer eine Darstellung bis zur einzelnen Klemme erwartet, verlangt die Werkplanung des Errichters. Diese Zuordnung deckt sich mit der VOB/C, nach der der Auftragnehmer seine Montage- und Werkplanung auf Grundlage der angebotenen Komponenten selbst ausarbeitet und vor der Ausführung zur Abstimmung vorlegt.

Wo die Grenze in der Praxis verläuft

Anlage 15 benennt für dieselbe Phase mehrere Besondere Leistungen, die sich direkt an die Grundleistungen anschließen. Die folgende Gegenüberstellung macht die Trennlinie sichtbar.

Grundleistung in Leistungsphase 5Besondere Leistung in Leistungsphase 5Was die Grenze markiert
Zeichnerische Darstellung im abgestimmten Maßstab und Detaillierungsgrad einschließlich DimensionenMitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, etwa Wandabwicklungen in hochinstallierten BereichenMontage- und Werkstattpläne sind im Normtext ausdrücklich ausgenommen
Anpassen und Detaillieren der Funktions- und StrangschemataAnfertigen von allpoligen StromlaufplänenDarstellungstiefe bis zum einzelnen Leiter und Kontakt
Angaben zur Bemessung der Anlage, soweit erforderlichMaschinenanschlussplanung mit besonderem Aufwand, etwa bei ProduktionseinrichtungenAnschlusspläne für beigestellte Betriebsmittel und Maschinen
Schlitz- und Durchbruchspläne anfertigenLeerrohrplanung mit besonderem Aufwand, etwa bei Sichtbeton oder FertigteilenGenauigkeit und Abstimmungsaufwand der Lage
Montage- und Werkstattpläne auf Übereinstimmung prüfen und anerkennenPrüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und DurchbruchsplanungPrüfung fremder Planung über das eigene Gewerk hinaus
Zuordnung nach Anlage 15 HOAI zur Orientierung. Ob im Einzelfall ein besonderer Aufwand vorliegt, ist projektbezogen zu beurteilen und zu vereinbaren.

 

Warum die Prüfung von Werkstattplänen echten Aufwand erzeugt

Das Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne ist eine Grundleistung, wird aber häufig nicht beauftragt. Die HOAI sieht dafür in § 55 einen Abschlag von 4 Prozent auf die Leistungsphase 5 vor, denselben Abschlag gibt es, wenn die Schlitz- und Durchbruchspläne nicht beauftragt werden. Aus 22 Prozent können so 14 Prozent werden.

Der Aufwand dahinter wird oft unterschätzt. Geprüft wird, ob die Werkplanung des Errichters zur Ausführungsplanung, zu den Berechnungen und zu den Schnittstellen anderer Gewerke passt. Mit einem Abhaken ist es dabei nicht getan. Bei Schaltanlagen kommen Aufbauzeichnungen und Klemmenpläne hinzu, bei Gebäudeautomation Datenpunktlisten. Wird die Prüfung eingespart, fehlt die Kontrollinstanz zwischen Planung und Ausführung, und Abweichungen fallen erst bei der Inbetriebnahme auf. Der eingesparte Honoraranteil ist dann meist kleiner als die Folgekosten.

Welche Randbedingungen die Phase verdichten

Vier Konstellationen erhöhen den Aufwand deutlich. Bei Sichtbeton und Fertigteilen muss die Lage von Dosen, Leerrohren und Durchbrüchen zentimetergenau feststehen, bevor geschalt oder produziert wird, weil eine spätere Korrektur entweder sichtbar bleibt oder gar nicht möglich ist. In hochinstallierten Bereichen wie Laboren, Operationsbereichen oder Großküchen treffen viele Anschlüsse auf wenig Fläche, und die Abstimmung mit Möbel- und Gerätelieferanten läuft über Wandabwicklungen. In Produktionsbereichen kommen Maschinenanschlüsse hinzu, deren Daten oft erst spät vorliegen und sich noch ändern. Und bei engen Deckenhohlräumen und Schächten entscheidet die Koordination mit Lüftung und Sanitär darüber, ob die geplanten Trassen überhaupt passen.

Gemeinsam ist diesen Fällen, dass die Entscheidung früher fallen muss als sonst und später kaum korrigierbar ist. Genau deshalb lohnt es sich, den Aufwand vorab zu benennen und die zugehörigen Besonderen Leistungen zu vereinbaren. Hilfreich ist außerdem, den Planungsvorlauf an den Bauablauf zu koppeln. Wer weiß, wann die erste Decke geschalt wird, weiß auch, wann die Durchbruchsplanung stehen muss.

Fazit

Die Leistungsphase 5 ist die Phase, in der sich entscheidet, wie ruhig die Baustelle läuft. Ihre Grundleistungen reichen bis zur ausführungsreifen Lösung und enden vor der Werkplanung des Errichters. Wo Sichtbeton, Fertigteile, Produktionsflächen oder hochinstallierte Bereiche im Spiel sind, gehört der Mehraufwand in den Vertrag, und die Prüfung der Werkstattpläne sollte beauftragt bleiben. IET-Berlin legt den Umfang der Ausführungsplanung zu Projektbeginn fest und benennt, welche Leistungen darüber hinausgehen. Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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