Schritt 1: Bestandsaufnahme als Grundlage
Vor jeder Maßnahme steht die Analyse. Eine strukturierte Bestandsaufnahme erfasst alle relevanten Kenngrößen des Ist-Zustands und bildet die Grundlage für eine wirtschaftliche Planung. Dazu gehören:
- Leuchtenlisten mit Typ, Leistung, Leuchtmittel und Alter aller installierten Leuchten
- Betriebsstunden je Bereich – Lobby, Flure, Büros, Konferenzräume, Außenanlagen
- Lichtmessungen zur Ermittlung der tatsächlichen Beleuchtungsstärke und des Gleichmäßigkeitsgrades
- Abgleich mit den Zielwerten aus DIN EN 12464-1 und ASR A3.4 – beide Regelwerke gelten parallel und müssen gemeinsam erfüllt werden
Aus diesen Daten ergibt sich ein klares Bild: Wo liegt der größte Einsparhebel? Welche Bereiche erfüllen die Norm noch nicht? Und wo ist ein einfaches Retrofit technisch sinnvoll – und wo eine Neuplanung die bessere Wahl?
Normkonforme Richtwerte je Bereich
Die folgende Tabelle zeigt die Mindestanforderungen nach DIN EN 12464-1:2021 und ASR A3.4 für typische Bereiche in Hotels und Bürogebäuden. Alle Werte sind Richtwerte – die tatsächlichen Anforderungen können je nach Nutzung, Raumgeometrie und Sehaufgabe abweichen und müssen im Einzelfall durch eine fachkundige Lichtplanung mit Simulationssoftware (DIALux, Relux) verifiziert werden. Für Sicherheitsbeleuchtung und Notlicht gelten gesonderte Regelwerke (DIN EN 1838, DIN EN 50172, VDE V 0108-100-1), die unabhängig von dieser Tabelle zu beachten sind.
| Bereich | Beleucht.-stärke Em (lx) | Blendung UGR max. | Farbwiederg. Ra min. | Hinweise / Besonderheiten |
| Büro / Verwaltung | ||||
| Schreibtisch-/Bildschirmarbeit | 500 lx | 19 | 80 | ASR A3.4 ist verbindlich; ältere Mitarbeitende ggf. 750 lx einplanen |
| Technisches Zeichnen, CAD | 750 lx | 16 | 80 | Höhere Anforderung durch feine Sehaufgabe |
| Besprechungsraum | 500 lx | 19 | 80 | Tunable White empfohlen; dimmbar für Präsentationsbetrieb |
| Empfang / Rezeption | 300 lx | 22 | 80 | Vertikale Beleuchtungsstärke für Gesichtserkennung beachten |
| Flure / Treppenhäuser | 100 lx | 28 | 40 | Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 zusätzlich prüfen |
| Sanitär / WC | 200 lx | 25 | 80 | Keine Bildschirmarbeit; Spiegelbereich ggf. höher |
| Archiv / Lager | 200 lx | 25 | 60 | Bei häufiger Nutzung Ra ≥ 80 empfohlen |
| Serverraum / Technik | 500 lx | 19 | 80 | Wartungsanforderungen beachten; ausreichende Vertikalbeleuchtung |
| Hotel / Beherbergung | ||||
| Lobby / Eingangsbereich | 200 lx | 22 | 80 | Akzentbeleuchtung zusätzlich; Atmosphäre und Orientierung vereinen |
| Hotelzimmer (allgemein) | 100 lx | keine Vorgabe | 80 | Flexible Szenensteuerung; Lesen mind. 300 lx lokal |
| Hotelzimmer (Schreibtisch) | 300 lx | 19 | 80 | Anforderung wie Büro, wenn Arbeitsnutzung vorgesehen |
| Badezimmer / Wellnessbereich | 200 lx | 25 | 90 | Ra ≥ 90 für korrekte Farbwahrnehmung empfohlen |
| Restaurant / Frühstücksraum | 200 lx | 22 | 80 | Akzentlicht auf Tischen; Dimmbarkeit für Tageszeiten |
| Konferenz / Tagungsraum | 500 lx | 19 | 80 | Vollständig dimmbar; Szenen für Präsentation / Gruppenarbeit |
| Küche / Anrichte | 500 lx | 22 | 80 | Lebensmittelverarbeitung: Ra ≥ 80; IP-Schutz beachten |
| Tiefgarage / Parkdeck | 75 lx (Tag) | keine Norm | 40 | Nachts ggf. 50 lx; Sicherheitsbeleuchtung separat planen |
| Flure / Treppenhäuser | 100 lx | 28 | 40 | Öffentlich zugänglich: Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 Pflicht |
| Wichtiger Hinweis: Sicherheitsbeleuchtung und Notlicht sind in dieser Tabelle nicht abgebildet. Ob, wo und in welchem Umfang eine Notbeleuchtungsanlage erforderlich ist, richtet sich nach Bauordnungsrecht, Brandschutzkonzept und Nutzungsart – und muss im Einzelfall durch den Fachplaner bewertet werden (Regelwerke: DIN EN 1838, DIN EN 50172, VDE V 0108-100-1, ASR A3.4/7). Beim LED-Rollout ist zwingend zu prüfen, ob neue Leuchten mit der bestehenden Notlichtanlage (Einzel- oder Zentralbatterie) kompatibel sind. | ||||
Kompatibilität mit bestehender Notlichtanlage
Ein Punkt, der beim LED-Rollout häufig unterschätzt wird: Nicht jede LED-Leuchte ist für den Betrieb an einer vorhandenen Notlichtanlage geeignet. Ob eine Anlage mit Einzelbatterien oder einem Zentralbatteriesystem arbeitet, macht einen entscheidenden Unterschied – sowohl technisch als auch im Hinblick auf Wartung, Prüfpflichten und Kompatibilität mit neuen Leuchtmitteln. Die Herstellerfreigabe für den jeweiligen Betriebsfall ist vor dem Einbau zwingend einzuholen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die neue Leuchte die geforderte Betriebsdauer (mindestens 60 Minuten nach DIN EN 1838) im Notbetrieb tatsächlich erbringt – und dass das bestehende Prüfbuch nach DIN EN 50172 weiterhin korrekt geführt werden kann.
Steuerung: Präsenzerkennung, Konstantlicht und GLT-Anbindung
Ein LED-Rollout ohne intelligente Steuerung lässt erhebliches Einsparpotenzial ungenutzt. Moderne Steuerkonzepte reduzieren den Energieverbrauch der Beleuchtung nochmals deutlich – und lassen sich in den meisten Bestandsgebäuden nachrüsten:
- Präsenzmelder schalten Licht in Fluren, Sanitärräumen und Nebenräumen bedarfsgerecht ab – typische Einsparung 30 bis 50 Prozent gegenüber Dauerbetrieb.
- Constant-Light-Regelung dimmt künstliches Licht automatisch herunter, wenn ausreichend Tageslicht vorhanden ist.
- DALI-2-Schnittstellen ermöglichen die Einbindung in bestehende Gebäudeleittechnik (GLT) oder Gebäudemanagementsysteme (BMS) ohne aufwendige Neuverkabelung.
- KNX-Anbindung macht die Beleuchtung zu einem Teil der gesamten Gebäudeautomation – Szenensteuerung, Zeitprogramme und Fernwartung inklusive.
Förderung und Wirtschaftlichkeit
LED-Rollouts in Bestandsgebäuden sind über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig, abgewickelt über das BAFA. Der Investitionszuschuss beträgt bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten bei Nichtwohngebäuden; Energiefachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent bezuschusst. Das Programm läuft bis Ende 2030. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, und die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist Pflicht. Zusätzlich greift seit Mitte 2025 die degressive Abschreibung für LED-Investitionen – 30 Prozent der Anschaffungskosten können bereits im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Die technischen Mindestanforderungen für die Förderung: LED-Leuchten müssen eine Lichtausbeute von mindestens 120 lm/W erreichen (bei Lichtbandleuchten 140 lm/W) und einen Lichtstromerhalt von L80 nach 50.000 Betriebsstunden nachweisen. IET-Berlin begleitet Sie von der ersten Bestandsaufnahme über die Fördermittelbeantragung bis zur abnahmereifen Umsetzung.
Fazit
Ein LED-Rollout im Bestand ist eine der wirtschaftlichsten Maßnahmen, die Hotel- und Bürobetreiber heute umsetzen können. Kurze Bauzeiten, deutliche Einsparungen und die Möglichkeit zur staatlichen Förderung machen ihn zu einem Projekt mit klar kalkulierbarem ROI. Entscheidend ist eine sorgfältige Vorbereitung: von der Bestandsaufnahme über die normkonforme Lichtplanung und die Prüfung der Notlichtkompatibilität bis zur richtigen Steuerungstechnik. Wenn Sie wissen möchten, was ein LED-Rollout in Ihrem Gebäude konkret einsparen kann, spricht Sie IET-Berlin gern an.

