Konkret bedeutet das für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Verwaltungen und private Eigentümer:
- Anträge sind ab dem 15. April 2026 möglich. Das Fördervolumen beträgt insgesamt 500 Millionen Euro.
- Die Ladeleistung je Punkt ist auf eine begrenzte Leistung von bis zu 22 kW eingestellt.
- Ohne Bedarfserhebung und Lastgangmessung lässt sich kein belastbarer Förderantrag stellen.
Der erste Schritt ist damit klar umrissen: eine technische Bedarfserhebung und eine Lastgangmessung beauftragen, bevor die WEG überhaupt über Details verhandelt.
Eine erfolgreiche Förderung der Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus setzt eine belastbare Lastgangmessung und eine frühzeitige, gut vorbereitete WEG‑Beschlussvorlage voraus.
| Thema | Details |
|---|---|
| Fördersätze | Bis zu 1.300 € ohne Wallbox, 1.500 € mit Wallbox, 2.000 € bei bidirektionalem Laden je Stellplatz |
| Mindestanforderungen | Mindestens sechs Stellplätze und mindestens 20 % Vorverkabelung erforderlich |
| Antragsfenster | Anträge ab 15. April 2026, Fördervolumen 500 Millionen Euro nach dem Windhundprinzip |
| Technische Vorarbeit | Eine 14‑tägige Lastgangmessung liefert die Datenbasis für Beschluss und Antrag |
| Fachplanung | IET-Berlin begleitet Bedarfsanalyse, Lastgangmessung, Planung und Bauüberwachung aus einer Hand |
Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus: Was die Förderrichtlinie genau deckt
Die Förderrichtlinie bezuschusst konkrete Baumaßnahmen, nicht die vorbereitende Planung. Gefördert werden die Vorverkabelung der Stellplätze, die eigentlichen Ladepunkte, notwendige Anpassungen am Netzanschluss und begleitende Baumaßnahmen wie Kabeltrassen oder Schächte. Planungs- und Genehmigungsleistungen fallen in der Regel nicht unter die Förderung, sie müssen also separat kalkuliert werden.

Zeitlich ist der Rahmen eng: Anträge laufen ab dem 15. April 2026, das Gesamtbudget von 500 Millionen Euro wird nach dem Windhundprinzip vergeben. Wer zu spät einreicht, geht leer aus, selbst bei technisch einwandfreiem Konzept.
Ein Ausschlussgrund wird oft übersehen: Gebäude, die bereits aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Pflicht zur Vorverkabelung erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Diese Objekte müssen die Vorverkabelung ohnehin umsetzen und erhalten dafür keinen zusätzlichen Zuschuss.
Wer darf einen Förderantrag für die Ladeinfrastruktur stellen?
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungsbaugesellschaften. Entscheidend ist dabei die rechtliche Konstruktion der WEG, denn ein Förderantrag ersetzt keinen wirksamen Beschluss.
- Nach § 20 Abs. 2 WEG hat jeder Eigentümer grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen zur Ladeinfrastruktur.
- Mieter können sich rechtlich auf die Zustimmung des Vermieters zu einer Ladestation berufen.
- Der Förderantrag setzt einen formalen WEG-Beschluss voraus, der innerhalb einer bestimmten Nachfrist nachgereicht werden kann.
Diese Nachreichfrist verschafft Verwaltungen etwas Luft, sie ersetzt aber keine frühzeitige Planung. Wer den Beschluss erst kurz vor Fristende vorbereitet, riskiert eine Ablehnung wegen fehlender Details.
Wie läuft die Beschlussvorbereitung für die Ladeinfrastruktur ab?
Der praktische Ablauf folgt einem festen Muster, das sich aus den Erfahrungen zahlreicher WEG‑Projekte ableiten lässt. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur empfiehlt dafür eine klare Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt hat.
- Bedarfsabfrage bei allen Eigentümern und Mietern, um die tatsächliche Zahl gewünschter Ladepunkte zu ermitteln.
- Angebote von Fachplanern und Elektroinstallateuren einholen, mindestens zwei bis drei Vergleichsangebote.
- Beschlussvorlage erstellen mit Kostenschätzung, Zeitplan und technischem Konzept, idealerweise in mehreren Ausbaustufen.
- Beschlussvorlage in der ordentlichen oder, bei engen Fristen, in einer außerordentlichen Eigentümerversammlung zur Abstimmung bringen.
- Nach positivem Beschluss den Förderantrag mit allen Nachweisen einreichen.
Projektierungsbüros übernehmen dabei häufig die technische Vorarbeit, von der ersten Kostenschätzung bis zur fertigen Ausschreibungsunterlage. Das entlastet den WEG‑Verwalter erheblich, denn technische Details lassen sich in einer Eigentümerversammlung selten seriös diskutieren.
Welche technischen Prüfungen sind vor der Installation nötig?
Bevor ein einziges Kabel verlegt wird, muss die Elektrotechnik das leisten können, was die WEG plant. Der wichtigste Schritt ist eine Lastgangmessung über einen Zeitraum von etwa 14 Tagen. Sie zeigt, wie viel Leistungsreserve im bestehenden Hausanschluss tatsächlich steckt, statt auf pauschale Schätzwerte zu vertrauen.
- Eine belastbare Lastgangmessung verhindert teure Überraschungen bei der späteren Inbetriebnahme.
- Vorverkabelung ist förderfähig und schafft die Basis für einen späteren, stufenweisen Ausbau ohne erneute Bauarbeiten.
- Lastmanagement gibt es in zwei Varianten: statisch, mit fest zugewiesener Leistung pro Ladepunkt, und dynamisch, mit Echtzeitverteilung je nach aktuellem Verbrauch im Gebäude.
- Dynamisches Lastmanagement vermeidet in vielen Fällen eine kostspielige Verstärkung des Hausanschlusses.
Die Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber ist dabei kein optionaler Schritt, sondern Pflicht. Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers bestimmen, welche Leistung überhaupt zulässig ist und ob eine Anmeldung oder Genehmigung nötig wird. Ein praxisnaher VBEW‑Hinweis beschreibt, wie flächige Vorverkabelung mit dynamischer Freischaltung der Ladepunkte kombiniert werden kann, um Netzausbau zu vermeiden. Details zur richtigen Dimensionierung des Hausanschlusses, auch im Zusammenspiel mit Wärmepumpe und Photovoltaik, finden Sie im Leitfaden zur Hausanschlussdimensionierung.
Profi-Tipp: Lassen Sie die Lastgangmessung parallel zur ersten Beschlussvorbereitung laufen. Das spart Wochen, weil Sie das Ergebnis direkt in die Beschlussvorlage einarbeiten können, statt zwei Prozesse nacheinander abzuwickeln.

Was kostet Ladeinfrastruktur pro Stellplatz im Bestand?
Die Kostenspanne ist groß, und das hat einen nachvollziehbaren Grund: Leitungswege, Gebäudealter und die Entfernung vom Hausanschluss zum Stellplatz unterscheiden sich von Objekt zu Objekt erheblich.
Auswertungen aus der Praxis zeigen Kosten zwischen 3.000 und 8.000 € pro Stellplatz im Bestand. Tiefgaragen mit kurzen Kabelwegen liegen am unteren Ende, verwinkelte Bestandsbauten mit langen Trassen am oberen.
- Förderfähig sind Vorverkabelung, Ladepunkte, Netzanschluss und Baumaßnahmen.
- Nicht förderfähig sind meist die Planungsleistungen, obwohl gerade eine gute Planung die spätere Nachrüstung günstiger macht.
- Muss der Hausanschluss verstärkt werden, fällt oft ein Baukostenzuschuss (BKZ) an, den der Netzbetreiber gegenüber der WEG in Rechnung stellt.
Wer diesen BKZ nicht von Anfang an einkalkuliert, erlebt bei der Schlussrechnung eine unangenehme Überraschung.
Wie werden Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern korrekt abgerechnet?
Sobald mehrere Eigentümer oder Mieter denselben Netzanschluss nutzen, wird die Abrechnung zur eigentlichen Herausforderung, nicht die Technik selbst.
- Wallbox‑integrierte Zähler erfassen den Verbrauch direkt am Ladepunkt und sind für Einzelabrechnung meist die einfachste Lösung.
- Zentrale Messung über einen gemeinsamen Unterzähler eignet sich für Sharing‑Modelle mit wechselnden Nutzern.
- Ein separater Übergabezähler schafft klare Verhältnisse, wenn ein Contractor oder Betreiber die Ladeinfrastruktur eigenständig betreibt.
Bei den Betriebsmodellen gilt: feste Einzelplätze sind organisatorisch am einfachsten, Sharing‑Modelle nutzen die vorhandene Leistung effizienter aus, und zentrale Ladebereiche mit mehreren Punkten reduzieren den Verkabelungsaufwand pro Stellplatz. In jedem Fall greift das Mess‑ und Eichrecht, ein qualifizierter Messstellenbetrieb ist keine Kür, sondern gesetzliche Vorgabe.
Wie IET-Berlin Verwaltungen und WEGs bei der Umsetzung unterstützt
Ein Förderantrag steht und fällt mit der Qualität der technischen Unterlagen dahinter. Genau hier liegt die tägliche Arbeit von IET-Berlin: von der ersten Bedarfsanalyse über die Lastgangmessung bis zur fertigen Ausführungsplanung.
- Bedarfsanalyse und Abstimmung mit Eigentümern und Verwaltung
- Lastgangmessung und Auswertung der Netzreserven
- Ausführungsplanung inklusive Lastmanagementkonzept
- Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für Elektroinstallateure
- Bauüberwachung während der Installation
- Begleitung bei Inbetriebnahme und Abnahme
Eine belastbare Lastgangmessung ist der Unterschied zwischen einem Förderantrag, der durchgeht, und einem, der wegen unklarer technischer Angaben zurückgewiesen wird.
Kostenstudien belegen die Spannbreite von 3.000 bis 8.000 € pro Stellplatz, eine strukturierte Planung reduziert das Risiko, im oberen Bereich dieser Spanne zu landen. Wer sich einen Überblick über die verschiedenen Planungsleistungen verschaffen möchte, findet passende Ansätze im Leitfaden zur Elektrotechnikplanung.
Profi-Tipp: Beauftragen Sie die Lastgangstudie als eigenständiges, kostenpflichtiges Vorprojekt. Sie liefert belastbare Zahlen für die Beschlussvorlage, ohne dass die WEG sich vorab auf ein volles Ausbaukonzept festlegen muss.
| Leistungsbaustein | Nutzen für die WEG |
|---|---|
| Bedarfsanalyse | Klärt realen Bedarf vor der Beschlussfassung |
| Lastgangmessung | Liefert belastbare Zahlen für Netzreserven |
| Ausführungsplanung | Reduziert Nachforderungen bei der Bewilligung |
Warum die reine Förderlogik zu kurz greift
Die öffentliche Debatte um das Förderprogramm konzentriert sich fast ausschließlich auf die Fördersätze, 1.300 €, 1.500 €, 2.000 € klingen konkret und motivierend. Aus meiner Sicht liegt das aber am falschen Fokus. Die eigentliche Hürde liegt nicht im Geld, sondern im Beschlussprozess und in der technischen Vorarbeit, die viele Verwaltungen unterschätzen.
Wer erst nach Antragsstart mit der Bedarfserhebung beginnt, hat schon verloren, denn das Windhundprinzip beim Fördervolumen von 500 Millionen Euro belohnt Tempo, nicht gute Absichten. Die konventionelle Beratung rät oft, „erst mal einen Beschluss zu fassen und dann zu planen“. Das ist rückwärts. Richtig ist: zuerst die Lastgangmessung, parallel die Beschlussvorlage mit mehreren Ausbaustufen, dann der Beschluss, dann der Antrag.
Was Eigentümer und Verwaltungen zuerst tun sollten, ist eindeutig: die technische Bestandsaufnahme beauftragen, bevor überhaupt über Details debattiert wird. Alles andere kostet in einem eng befristeten Programm wertvolle Wochen, die am Ende über Förderzusage oder Absage entscheiden können.
— Alexander Blau
Fachplanung als nächster Schritt zur Ladeinfrastruktur
Verwaltungen und Eigentümer, die jetzt in Eigenregie Angebote vergleichen, stehen oft vor unvollständigen technischen Unterlagen, weil einzelne Installateure nur ihren eigenen Ausschnitt liefern. IET-Berlin bietet stattdessen die durchgehende Fachplanung aus einer Hand, von der ersten Lastgangmessung bis zur bauüberwachten Inbetriebnahme, abgestimmt auf die Anforderungen der Förderrichtlinie.

Das eignet sich besonders für WEGs, die die enge Frist ab dem 15. April 2026 nutzen wollen, ohne sich durch technische Details der Netzanschlussprüfung selbst zu arbeiten. Wer prüfen möchte, ob der eigene Hausanschluss die geplante Zahl an Ladepunkten überhaupt trägt, kann eine Lastgangstudie für den Hausanschluss beauftragen und erhält damit die Datenbasis, die jede seriöse Beschlussvorlage braucht. Für einen ersten Überblick über passende Planungsansätze lohnt sich zudem ein Blick auf die Elektrotechnik‑Planungsleistungen von IET-Berlin.
Quellen
- BMV startet Förderprogramm Laden im Mehrparteienhaus
- Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern (Aufruf)
- WEGweiser — Einfach laden an Mehrparteienhäusern
- Leitfaden Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern (KEA‑BW)
FAQ
Wie hoch sind die Kosten für Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus?
Praxisstudien nennen eine Spannbreite von 3.000 bis 8.000 € pro Stellplatz im Bestand, abhängig von Leitungslänge und Gebäudestruktur. Planungsleistungen sind dabei meist nicht in der Förderung enthalten und müssen separat kalkuliert werden.
Ist eine Wallbox in einem Mehrfamilienhaus überhaupt möglich?
Ja, Eigentümer haben nach § 20 Abs. 2 WEG grundsätzlich einen Anspruch auf die Genehmigung einer Ladestation. Die technische Machbarkeit hängt zusätzlich von der Kapazität des Hausanschlusses ab, die eine Lastgangmessung klärt.
Werden Wallboxen in Mehrfamilienhäusern gefördert?
Ja, das BMV‑Förderprogramm bezuschusst Wallboxen mit bis zu 1.500 € pro Stellplatz, bei bidirektionaler Technik mit bis zu 2.000 €. Voraussetzung sind mindestens sechs Stellplätze und eine Vorverkabelung von mindestens 20 % der Stellplätze.
Gibt es 2026 eine Wallbox‑Förderung für Mehrfamilienhäuser?
Ja, Anträge sind ab dem 15. April 2026 möglich, das Fördervolumen beträgt insgesamt 500 Millionen Euro. Gebäude, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf eine Vorverkabelungspflicht bestehen, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Wer hilft bei der technischen Planung der Ladeinfrastruktur?
Fachplaner wie IET-Berlin übernehmen Bedarfsanalyse, Lastgangmessung, Ausführungsplanung und Bauüberwachung als durchgehendes Paket. Das reduziert das Risiko, dass ein Förderantrag wegen unvollständiger technischer Nachweise abgelehnt wird.
Empfehlung
- Hausanschluss 2026 richtig dimensionieren: Wärmepumpe, Wallbox, PV und Speicher im Mehrfamilienhaus – IET-Berlin
- Ladeinfrastruktur für Neubauten: Pflicht und Chancen 2026
- Strangsanierung im Wohnbestand: Steigleitungen, Zählerzentralisation & Tausch der Unterverteilungen – Fahrplan 2025 – IET-Berlin
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