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Leistungsphasen Elektrotechnik:

Der HOAI-Fahrplan für Bauherren

Die elektrotechnische Fachplanung gliedert sich nach HOAI in neun Leistungsphasen, kurz LPH 1 bis LPH 9. Jede Phase hat feste Grundleistungen und einen eigenen Honoraranteil, geregelt in § 55 HOAI und konkretisiert in Anlage 15. Wer ein Bauprojekt plant, kennt damit von Anfang an, welche Leistung er in welcher Phase bekommt und wie sich das Honorar dafür zusammensetzt. Die folgenden Abschnitte gehen jede Phase einzeln durch, mit Zahlen, Beispielen und den Stolperstellen, die in der Praxis wirklich Ärger machen.

gutachter

 

Kurz gesagt:

  • Wenn die Grundlagenermittlung in LPH 1 ungenau durchgeführt wird, steigen die Kosten in der späteren Ausführungsplanung erheblich an.
  • Die Kostenschätzung in LPH 2 sollte mindestens die Budgetentscheidung ermöglichen, was eine Genauigkeit nach DIN 276 voraussetzt.
  • Eine sorgfältige Entwurfsplanung in LPH 3 ist unverzichtbar, da sie die Grundlage für die spätere, belastbare Ausführung bildet.
  • Die Koordination mit Behörden und Netzbetreibern in LPH 4 ist oft komplex und kann den Projektfortschritt verzögern, obwohl der Honoraranteil nur 2 % beträgt.
  • Die Objektüberwachung in LPH 8 beansprucht etwa 35 % des Gesamtbudgets und erfordert eine kontinuierliche Baustellenpräsenz bis zur Abnahme.

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Elektrotechnik von Anfang an planen
IET-Berlin unterstützt Bauherren und Projektteams bei präziser elektrotechnischer Planung, Genehmigung und Projektkoordination.

Elektrotechnik planen lassen

Leistungsphase 1: Was leistet die Grundlagenermittlung?

In LPH 1 klärt der Fachplaner mit Ihnen und dem übrigen Projektteam, was das Bauvorhaben elektrotechnisch überhaupt braucht. Das klingt nach reiner Formalität, ist es aber nicht: Wer hier ungenau arbeitet, zahlt das später in der Ausführungsplanung doppelt.

Konkret geht es um folgende Punkte:

  • Aufgabenstellung gemeinsam mit Auftraggeber und Architekt festlegen
  • Nutzungsanforderungen erfassen, etwa Lastprofile, Beleuchtungskonzepte oder Anforderungen an Sicherheitstechnik
  • Rahmenbedingungen wie Netzanschlusssituation und vorhandene Bestandsanlagen sichten
  • Erste Leistungsbeschreibung und Umfang der weiteren Planung festlegen

Am Ende steht ein dokumentierter Leistungsumfang, der als Grundlage für alle weiteren Phasen dient. Der Honoraranteil für LPH 1 liegt bei 2 % der Gesamtvergütung. Klein, aber ohne diese Phase fehlt das Fundament. Mehr zu den praktischen Abläufen finden Sie auf der Detailseite zu Leistungsphase 1.

Leistungsphase 2: Wie entsteht die elektrotechnische Vorplanung?

LPH 2 übersetzt die Grundlagenermittlung in ein erstes technisches Konzept. Hier werden Varianten verglichen, nicht nur eine Lösung durchgerechnet.

Typische Arbeitsschritte:

  • Erarbeitung mehrerer Planungsalternativen, etwa für Energieverteilung oder Beleuchtungssysteme
  • Abstimmung mit der Objektplanung, damit Trassen und Schächte architektonisch machbar sind
  • Kostenschätzung nach DIN 276 auf der dritten Ebene, also mit einer Genauigkeit, die echte Budgetentscheidungen erlaubt
  • Zusammenfassende Dokumentation als Entscheidungsgrundlage für die nächste Phase

Diese Kostenschätzung ist der Moment, in dem viele Bauherren zum ersten Mal eine belastbare Zahl zum Elektrotechnik-Budget sehen. Der Honoraranteil beträgt 9 %, deutlich mehr als LPH 1, weil hier tatsächlich Varianten durchgerechnet werden. Details zur Vorgehensweise stehen auf der Seite zur Vorplanung.

Leistungsphase 3: Was gehört zur Entwurfsplanung?

Ab hier wird es technisch verbindlich. LPH 3 legt fest, welche Systeme tatsächlich verbaut werden, nicht mehr nur, welche denkbar wären.

Das umfasst:

  • Systemfestlegung für Stark- und Schwachstrom, Beleuchtung, Sicherheitstechnik und Gebäudeautomation
  • Berechnung von Lastanforderungen und Energiebedarf für das gesamte Gebäude
  • Erstellung von Funktionsschemata, die zeigen, wie die einzelnen Anlagenteile zusammenwirken
  • Übergabe von Bemessungsdaten an die Objektplanung, damit Schächte, Decken und Wände korrekt dimensioniert werden

Was Bauherren in dieser Phase konkret in die Hand bekommen, sind Anlagenlisten, erste Energiebilanzabschätzungen und abgestimmte Funktionsschemata, die als Grundleistung nach Anlage 15 gelten. Der Honoraranteil liegt bei 17 %, einer der größten Brocken im gesamten Leistungsbild. Wer die Phasen der Elektrotechnik systematisch durchgeht, merkt: Ohne saubere Entwurfsplanung lässt sich später keine belastbare Ausführung mehr aufsetzen. Vertiefende Beispiele bietet die Seite zur Entwurfsplanung.

Wie läuft die Genehmigungsplanung in LPH 4 ab?

LPH 4 dreht sich um Behörden, Nachweise und Netzbetreiber. Hier zeigt sich, wie gut die Entwurfsplanung wirklich war, denn jetzt muss sie behördlich standhalten.

Wesentliche Aufgaben:

  • Zusammenstellung der Nachweise, die für die Baugenehmigung nötig sind, etwa Brandschutz- oder Blitzschutznachweise
  • Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber zu Anschlussleistung und Anschlusspunkt
  • Einreichung der Unterlagen bei den Genehmigungsbehörden und Nachverhandlung bei Rückfragen
  • Anpassung der Planung, falls Auflagen der Behörde oder des Netzbetreibers das erfordern

Die Netzanschlusskoordination ist in der Praxis oft der Flaschenhals dieser Phase, gerade bei größeren Gewerbeobjekten mit hohem Leistungsbedarf. Der Honoraranteil für LPH 4 beträgt lediglich 2 %, was den Aufwand nicht immer widerspiegelt, wenn ein Netzbetreiber mehrfach nachfragt. Einen ausführlichen Leitfaden zu diesem Thema finden Sie im Beitrag zur Netzanschlussplanung.

Leistungsphase 5: Welche Pläne entstehen in der Ausführungsplanung?

LPH 5 ist die Phase, in der aus Konzepten baubare Unterlagen werden. Ohne sie kann kein Elektriker auf der Baustelle arbeiten.

Zu den zentralen Leistungen zählen:

  1. Erstellung ausführungsreifer Stromlaufpläne, Kabel- und Anschlusspläne
  2. Anfertigung von Schlitz- und Durchbruchsplänen für Rohbau und Trockenbau
  3. Abstimmung mit anderen Gewerken, damit Trassenführung und Aussparungen kollisionsfrei bleiben
  4. Prüfung von Montage- und Werkstattplänen ausführender Firmen

Profi-Tipp: Prüfen Sie im Vertrag genau, ob Schlitz- und Durchbruchspläne sowie die Prüfung von Werkstattplänen wirklich beauftragt sind. Fehlen diese Teilleistungen, sinkt der Honoraranteil laut Anlage 15 um einen Abschlag von rund 4 %, was Streit vermeidet, wenn beide Seiten von Anfang an wissen, was tatsächlich geschuldet ist.

Der volle Honoraranteil für LPH 5 liegt bei 22 %, der zweithöchste Wert im gesamten Leistungsbild. Wer digitale Werkzeuge zur Baustellenverfolgung nutzt, etwa Lösungen wie Anodos für die Dokumentation vor Ort, erleichtert sich die Abstimmung zwischen Planung und Ausführung erheblich. Mehr zur Ausführungsplanung liefert die entsprechende Fachseite.

Was passiert in Leistungsphase 6 und 7 bei der Vergabe?

LPH 6 und LPH 7 gehören inhaltlich eng zusammen, auch wenn die HOAI sie honorartechnisch trennt. Beide drehen sich um die Frage, wer die Elektroinstallation am Ende tatsächlich ausführt.

In LPH 6 entstehen:

  • Leistungsverzeichnisse mit detaillierter Mengenermittlung
  • Leistungsbeschreibungen, die als Grundlage für Angebote der ausführenden Firmen dienen
  • Abstimmung des Vergabeverfahrens mit Auftraggeber und Architekt

In LPH 7 folgt dann die eigentliche Vergabebegleitung:

  • Technische Prüfung eingehender Angebote auf Vollständigkeit und Plausibilität
  • Eignungsprüfung der bietenden Firmen
  • Teilnahme an Vergabegesprächen und Erstellung eines Vergabevorschlags

Der Honoraranteil für LPH 6 beträgt 7 %, für LPH 7 5 %.

Leistungsphase 8: Was umfasst die Objektüberwachung?

Leistungsphase 8: Was umfasst die Objektüberwachung? — overview diagram

LPH 8 ist die aufwendigste Phase im gesamten Leistungsbild Technische Ausrüstung und macht allein 35 % des Gesamthonorars aus. Das ist kein Zufall, denn hier läuft die eigentliche Bauüberwachung.

Zu den Grundleistungen zählen:

  • Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit den genehmigten Ausführungsplänen
  • Koordination mit anderen am Bau Beteiligten hinsichtlich Terminen und Schnittstellen
  • Durchführung und Dokumentation von Prüfungen, etwa Isolationsmessungen oder Funktionsprüfungen der Sicherheitstechnik
  • Teilnahme an Teilabnahmen und der förmlichen Abnahme, inklusive Mängelfeststellung
  • Systematisches Mängelmanagement bis zur Beseitigung

Ein Honoraranteil von gut einem Drittel zeigt, wie viel Zeit diese Phase tatsächlich bindet. Objektüberwachung heißt in der Praxis regelmäßige Baustellenpräsenz, oft über viele Monate, und laufende Dokumentation jedes Prüfschritts. Genau diese lückenlose Nachweisführung schützt Bauherren später im Streitfall. Weitere Praxisbeispiele bietet die Seite zur Objektüberwachung.

Leistungsphase 9: Was leistet die Objektbetreuung nach Fertigstellung?

Die letzte Phase, LPH 9, beginnt erst, wenn das Gebäude längst in Betrieb ist. Sie deckt die Gewährleistungszeit ab und wird deshalb oft unterschätzt.

Typische Aufgaben:

  • Begleitung während der gesamten Gewährleistungszeit, meist über mehrere Jahre
  • Bewertung gemeldeter Mängel und Koordination der Mängelbeseitigung mit den ausführenden Firmen
  • Protokollierung von Begehungen und Mängelbeseitigungen
  • Erstellung von Wartungs- und Bedienungsunterlagen für den späteren Betreiber
  • Übergabe der vollständigen Dokumentation an die betreibende Instanz

Der Honoraranteil liegt bei nur 1 %, doch der zeitliche Horizont ist der längste aller neun Phasen. Wer diese Phase überspringt oder nicht beauftragt, verliert genau dann fachliche Unterstützung, wenn die ersten Mängel im Betrieb auftauchen, meist erst nach ein bis zwei Heizperioden.

Wie setzt IET-Berlin die Leistungsphasen in der Praxis um?

Alexander Blau begleitet bei IET-Berlin Elektroplanungsprojekte von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung und kennt die Reibungspunkte zwischen den Phasen aus eigener Projektarbeit. Die größte Fehlerquelle liegt selten in einer einzelnen Leistungsphase, sondern an den Übergängen: wenn die Entwurfsplanung Bemessungsdaten liefert, die der Architekt in seiner Planung nicht mehr unterbringt, oder wenn der Netzbetreiber in LPH 4 Anforderungen nachschiebt, die eigentlich schon in LPH 3 hätten geklärt werden müssen.

IET-Berlin legt deshalb Wert auf frühe, dokumentierte Abstimmung mit Architekten, Netzbetreibern und ausführenden Handwerksbetrieben, statt Probleme erst in der Ausführungsplanung aufzufangen. Das reduziert Nachträge und verhindert, dass sich Schlitz- und Durchbruchspläne noch in der Bauphase ändern müssen, ein Klassiker, der Zeit und Geld kostet. Wer die neun Leistungsphasen kennt, weiß auch, wonach er einen Planungspartner fragen sollte: nach klaren Zuständigkeiten pro Phase und nachvollziehbarer Dokumentation.

Warum die HOAI-Phasen allein nicht vor Planungsfehlern schützen

Zwei Planungsansätze mit unterschiedlicher Qualität

Die neun Leistungsphasen sind ein gutes Ordnungssystem, aber sie sind kein Garant für gute Planung. Das ist die unbequeme Wahrheit, die viele Ratgeber auslassen: Die HOAI beschreibt, was geschuldet wird, nicht wie gut es gemacht wird. Zwei Planer können exakt dieselben Grundleistungen nach Anlage 15 abrechnen und trotzdem völlig unterschiedliche Qualität liefern.

Der eigentliche Hebel liegt in den Übergängen zwischen den Phasen, nicht in den Phasen selbst. Genau dort geht in der Praxis am meisten verloren, wenn Bemessungsdaten aus LPH 3 nicht konsequent in die Genehmigungsplanung einfließen oder wenn Ausführungspläne aus LPH 5 die Abstimmungsergebnisse mit dem Netzbetreiber aus LPH 4 nicht berücksichtigen. Wer als Bauherr nur auf den Prozentsatz im Honorarvertrag schaut, übersieht das eigentliche Risiko.

Mein Rat: Fragen Sie bei jedem Planungspartner konkret nach, wie er die Schnittstellen zwischen LPH 3, 4 und 5 organisiert, nicht nur, welche Leistungen er nach Anlage 15 abrechnet. Das zeigt mehr über die tatsächliche Planungsqualität als jede Liste von Grundleistungen.

— Alexander Blau

Ihr nächster Schritt zur elektrotechnischen Fachplanung

Bei der elektrotechnischen Fachplanung ist es vorteilhaft, einen Ansprechpartner zu haben, der alle neun Leistungsphasen von der Bedarfsklärung bis zur Objektbetreuung begleitet, statt für jede Phase einen neuen Ansprechpartner zu suchen.

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Das spart nicht nur Koordinationsaufwand zwischen mehreren Dienstleistern, sondern sorgt auch dafür, dass Bemessungsdaten aus der Entwurfsplanung tatsächlich in der Ausführungsplanung ankommen, statt an einer Schnittstelle verloren zu gehen. Neben der klassischen Elektroplanung gehören auch Beratungen zu Photovoltaik und Ladeinfrastruktur zu wichtigen Themen, die inzwischen kaum ein Neubauprojekt mehr auslassen. Wenn Sie wissen möchten, welche Planungsleistungen für Ihr konkretes Vorhaben sinnvoll sind, lohnt sich ein Blick in den Leitfaden zur Elektrotechnikplanung. Dort finden Sie eine Übersicht der Leistungen und die Möglichkeit, ein Erstgespräch für Ihr Projekt anzufragen.

Wichtige Rechts- und Fachquellen zu den Leistungsphasen

Die zentrale Rechtsgrundlage bildet § 55 HOAI, der die neun Leistungsphasen und ihre Honoraranteile definiert. Ergänzend beschreibt Anlage 15 HOAI die konkreten Grundleistungen sowie Beispiele für Besondere Leistungen je Phase. Eine gute fachliche Einordnung mit praxisnahen Erläuterungen zu den einzelnen Leistungsbildern bietet zudem der Fachbeitrag von SpringerProfessional. Alle drei Quellen ergänzen sich: Gesetzestext, Anlage und Fachkommentar zusammen ergeben ein vollständiges Bild der Leistungspflichten.

Quellen

FAQ

Was sind die neun Phasen der HOAI?

Die neun Leistungsphasen sind Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung, jeweils mit festen Honoraranteilen nach § 55 HOAI.

Welche Leistungsphasen gibt es in der Elektrotechnik konkret?

Für die elektrotechnische Fachplanung gelten dieselben neun Phasen wie im gesamten Leistungsbild Technische Ausrüstung, nur die Inhalte pro Phase sind auf Stark- und Schwachstromtechnik, Beleuchtung und Sicherheitstechnik zugeschnitten.

Was beinhalten die Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI?

LPH 1 klärt Aufgabenstellung und Nutzungsanforderungen und macht 2 % des Honorars aus.

Wie unterscheiden sich Grundleistungen und Besondere Leistungen?

Grundleistungen sind nach Anlage 15 zur ordnungsgemäßen Planung verpflichtend und im Honorarsatz enthalten, während Besondere Leistungen, wie aufwendige Simulationen, separat vereinbart und zusätzlich vergütet werden.

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