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TAB Mittelspannung: Anforderungen an Planer und Netzanschluss

Für Mittelspannungsanschlüsse gelten in Deutschland vorrangig die VDE‑AR‑N 4110 und der BDEW‑Musterwortlaut TAB Mittelspannung. Beide Regelwerke legen fest, welche Formulare (E.1, E.4, E.8, E.15) einzureichen sind, welche Zertifikate ein Anlagenbetreiber vorlegen muss und wie der Netzbetreiber den Verknüpfungspunkt bestimmt. Wer diese Anforderungen an Mittelspannung ignoriert, riskiert Nachforderungen, Verzögerungen und im schlimmsten Fall die Ablehnung des Netzanschlusses.

gutachter

Kurz gesagt:

  • Für Mittelspannungsanschlüsse sind die technischen Mindestanforderungen der VDE‑AR‑N 4110 sowie der rechtliche Rahmen des BDEW‑Musterwortlaufs entscheidend, um Nachforderungen und Verzögerungen zu vermeiden.
  • Anlagen mit einer Leistung über 30 kW werden in der Regel für einen Mittelspannungsanschluss geprüft, während bei Werten zwischen 135 kW und 950 kW meist das vereinfachte Nachweisverfahren Anwendung findet.
  • Die doppelte Prüfung der technischen Anforderungen und vertraglichen Fristen ist notwendig, um eine belastbareTAB‑Praxis bei Planung und Umsetzung zu gewährleisten.
  • Bei Anlagen in nicht‑öffentlichen Netzen kann je nach Struktur die VDE‑AR‑N 4120 statt der VDE‑AR‑N 4110 relevant sein, was frühzeitig geprüft werden sollte.
  • Frühzeitige Einbindung von Fachplanern, Erstellung aller Nachweise und Formularen sowie die regelmäßige Abstimmung mit dem Netzbetreiber verkürzen die Projektlaufzeit erheblich.

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Mittelspannungsanschlüsse sicher planen
IET-Berlin unterstützt bei Planung, Genehmigung und Projektkoordination elektrotechnischer Anlagen für belastbare Netzanschlüsse.

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Was regelt die VDE‑AR‑N 4110 und wie ergänzt der BDEW‑Musterwortlaut die TAB‑Praxis?

Die VDE‑AR‑N 4110 trägt den offiziellen Titel „Technische Anschlussregel Mittelspannung“ und definiert die verbindlichen technischen Mindestanforderungen für Planung, Errichtung und Betrieb von Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz zwischen 1 kV und unter 60 kV. Sie ist damit die technische Basis für jeden Netzanschluss in diesem Spannungsband, unabhängig davon, ob ein Gewerbebetrieb, ein Industriestandort oder ein Erzeugungspark angeschlossen wird.

Rein technisch betrachtet reicht die VDE‑AR‑N 4110 allerdings nicht aus, um einen Netzanschluss vertraglich abzusichern. Genau hier setzt der BDEW‑Musterwortlaut TAB Mittelspannung an. Er übersetzt die technische Anschlussregel in ein rechtlich verwertbares Vertragswerk und schafft eine bundesweit einheitliche Grundlage, auf die sich Netzbetreiber in ihren individuellen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) berufen können. Rechtliche Grundlage ist § 19 EnWG, der Netzbetreiber verpflichtet, ihre Anschlussbedingungen sachlich zu rechtfertigen. Übernimmt ein Netzbetreiber den Musterwortlaut unverändert, muss er diese Rechtfertigung nicht mehr für jede einzelne Klausel liefern. Weicht er ab oder ergänzt er, greift die Begründungspflicht sofort wieder.

Für Planer bedeutet das eine klare Arbeitsteilung zwischen den Dokumenten. Die VDE‑AR‑N 4110 beantwortet die Frage, welche technischen Werte eine Anlage einhalten muss, etwa bei Kurzschlussfestigkeit, Blindleistung oder Spannungsqualität. Der Musterwortlaut regelt, wie diese Anforderungen vertraglich zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber verankert werden, welche Fristen gelten und welche Mitwirkungspflichten bestehen. Beide Dokumente behandeln typischerweise dieselben Themenkapitel: Planungsgrundsätze, Betriebsführung, Schutzkonzepte und Zertifizierungsverfahren, nur aus unterschiedlicher Perspektive.

Vergleich zwischen VDE-Vorschrift und BDEW-Musterformulierung

In der Praxis heißt das: Ein Planer, der ein Projekt vorbereitet, muss beide Ebenen parallel lesen. Wer nur die technische Anschlussregel prüft, übersieht möglicherweise vertragliche Fristen. Wer sich nur auf den Musterwortlaut verlässt, übersieht technische Details, die erst in der VDE‑AR‑N 4110 ausformuliert sind. Genau diese doppelte Prüfung ist der Kern einer belastbaren TAB‑Praxis.

Wann ist ein Mittelspannungsanschluss erforderlich?

Die Frage, ab welcher Leistung ein Mittelspannungsanschluss überhaupt relevant wird, lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Sie hängt vom Anlagentyp, der Netzsituation vor Ort und der vereinbarten Anschlussleistung ab.

Einige Orientierungswerte helfen trotzdem bei der ersten Einschätzung eines Projekts:

  • Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer Anschlussleistung über 30 kW werden von vielen Netzbetreibern grundsätzlich für einen Mittelspannungsanschluss geprüft, sofern die Niederspannungsebene die Leistung nicht mehr aufnehmen kann.
  • Für Anlagen zwischen 135 kW und 950 kW greift ein vereinfachtes Einzelnachweisverfahren, das den Zertifizierungsaufwand gegenüber größeren Anlagen deutlich reduziert.
  • Bei einer relativ niedrigen maximalen Scheinleistung verzichten manche Netzbetreiber auf einen vollwertigen Mittelspannungsanschluss und lösen die Anbindung über eine Niederspannungslösung.

Ein Punkt wird in der Praxis regelmäßig unterschätzt: die Unterscheidung zwischen öffentlichem und nicht‑öffentlichem Netz. Liegt der geplante Verknüpfungspunkt in einem nicht‑öffentlichen Netzbereich, kann statt der VDE‑AR‑N 4110 die VDE‑AR‑N 4120 für Hochspannung einschlägig sein, wenn die Netzstruktur entsprechend ausgelegt ist.

Zwei Projektbeispiele verdeutlichen die Spannweite: Ein mittelständischer Betrieb mit neuer Produktionshalle und einer Anschlussleistung von 400 kW landet fast immer im Einzelnachweisverfahren. Ein Solarpark mit 8 MW installierter Leistung dagegen benötigt ein vollständiges Anlagenzertifikat und deutlich umfangreichere Nachweise, weil er die Schwelle von 950 kW klar überschreitet.

Kernanforderungen an Planung, Errichtung und Ausrüstung

Wer eine Kundenanlage am Mittelspannungsnetz plant, muss eine Reihe technischer Mindestanforderungen einhalten, die sich direkt aus der VDE‑AR‑N 4110 ableiten. Diese Anforderungen betreffen sowohl die verwendeten Betriebsmittel als auch die Qualität der eingespeisten oder bezogenen Energie.

Bei Schutz- und Schaltgeräten verlangt die Anschlussregel eine Auslegung, die im Fehlerfall selektiv und schnell abschaltet, ohne benachbarte Netzabschnitte zu gefährden. Kabel und Kabelgarnituren müssen der zu erwartenden Kurzschlussleistung standhalten, üblicherweise nachgewiesen über eine Kurzschlussberechnung nach IEC 60909. Wer diese Berechnung erst spät im Projekt liefert, provoziert fast zwangsläufig Nachforderungen des Netzbetreibers, weil Schutzkonzept und Betriebsmittelauswahl dann rückwirkend angepasst werden müssen.

Profi-Tipp: Lassen Sie die Kurzschlussberechnung nach IEC 60909 bereits in der Vorplanung erstellen, nicht erst zur Anmeldung. Das spart in vielen Projekten mehrere Wochen Abstimmungszeit mit dem Netzbetreiber.

Die Spannungsqualität am Verknüpfungspunkt muss den Grenzwerten der DIN EN 50160 entsprechen. Das betrifft insbesondere Spannungsschwankungen, Oberschwingungen und Flicker, also schnelle Helligkeitsänderungen bei Beleuchtung, die durch Spannungsschwankungen entstehen. Zusätzlich fordern viele Netzbetreiber eine Blindleistungsregelung, mit der die Anlage je nach Netzzustand Blindleistung bereitstellen oder aufnehmen kann.

Folgende Punkte gehören zur technischen Grundausstattung jeder Übergabestation:

  • Schutztechnik mit selektiver Auslösung und dokumentierter Schutzkoordination
  • Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für alle relevanten Betriebsmittel
  • Fernwirktechnik zur Anbindung an die Leitstelle des Netzbetreibers, sofern die Anschlussleistung dies erfordert
  • Mess- und Zähleinrichtungen, die den Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers entsprechen

Die Übergabestation selbst unterliegt zusätzlichen baulichen Anforderungen: Zugänglichkeit für Wartungspersonal, Brandschutz und häufig ein eigener Raum mit definierten Mindestmaßen. Wer diese Details erst in der Ausführungsplanung berücksichtigt, riskiert kostspielige Umplanungen kurz vor Baubeginn.

Anforderungen an Erzeugungsanlagen, Speicher und Mischanlagen

Erzeugungsanlagen und Speicher unterliegen zusätzlichen Anforderungen, die über die reine Netzanschlusstechnik hinausgehen. Die VDE‑AR‑N 4110 klassifiziert Anlagen in Typen, wobei für Mittelspannung vor allem Typ B (100 kW bis unter 135 kW nach bestimmten Kriterien) und Typ C (135 kW bis 950 kW im Einzelnachweisverfahren, größer darüber im Vollverfahren) praxisrelevant sind. Diese Typenklassifikation entscheidet direkt darüber, welcher Zertifizierungsweg zulässig ist und wie aufwendig die Nachweisführung ausfällt.

Ein zentraler technischer Baustein ist die Anforderung an das Durchfahrverhalten bei Netzfehlern, im Regelwerk als Fault Ride Through oder FRT bezeichnet. Anlagen müssen bei kurzzeitigen Spannungseinbrüchen am Netz bleiben, statt sich sofort abzuschalten, weil ein großflächiges Abschalten mehrerer Anlagen gleichzeitig die Netzstabilität gefährden würde. Ergänzend fordert die Anschlussregel eine geregelte Wirk‑ und Blindleistungsabgabe, mit der Anlagen aktiv zur Netzstützung beitragen. VDE und FNN begründen diese gestiegenen Anforderungen mit der wachsenden Zahl dezentraler Erzeuger im Netz, eine technische Notwendigkeit der Energiewende und keine rein bürokratische Hürde.

Mischanlagen, also Kombinationen aus Erzeugung, Speicher und Verbrauch an einem Verknüpfungspunkt, bringen eine zusätzliche Komplexitätsebene mit sich. Hier verlangt der Netzbetreiber häufig eine Betrachtung der sogenannten Momentanreserve, also der Fähigkeit des Systems, kurzfristige Lastschwankungen ohne externe Regelung abzufangen. Für Planer bedeutet das: Eine Solaranlage mit angeschlossenem Batteriespeicher und gleichzeitiger Werksversorgung lässt sich nicht einfach als Summe dreier Einzelanlagen behandeln, sondern braucht ein integriertes Schutz- und Regelkonzept, das alle Betriebszustände abdeckt.

Zertifizierung, Anlagenzertifikate und Einzelnachweisverfahren

Die Zertifizierungslandschaft rund um die Mittelspannungsanforderungen wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich, folgt aber einer klaren Logik. Drei Nachweisformen stehen zur Auswahl, je nach Anlagengröße und Komplexität.

  1. Einheitenzertifikat: Bescheinigt, dass ein einzelnes Erzeugungsmodul (etwa ein Wechselrichter) die technischen Anforderungen erfüllt. Es ersetzt keine Anlagenprüfung, sondern ist deren Grundlage.
  2. Anlagenzertifikat: Bestätigt, dass die gesamte Anlage am konkreten Standort die Netzanschlussregel einhält, inklusive Zusammenspiel aller Komponenten. Für die Einstufung als Anlagenzertifikat C ist die Kombination aus Einheitenzertifikaten und einer anlagenspezifischen Prüfung entscheidend.
  3. Einzelnachweisverfahren: Ein vereinfachtes Verfahren für Anlagen zwischen 135 kW und 950 kW, das den Zertifizierungsaufwand deutlich reduziert, wenn frühzeitig berücksichtigt.

Für die Praxis ist vor allem das Anlagenzertifikat C relevant, weil es genau in dem Leistungsband greift, in dem viele mittelständische Photovoltaik‑ und Speicherprojekte liegen. Wer dieses Zertifikat rechtzeitig einplant, verkürzt die Planungszeit oft erheblich, weil die vollständige Vollprüfung mit externem Zertifizierer entfällt.

Formal verlangt der Netzbetreiber dazu bestimmte Nachweisformulare. Für Erzeugungs- oder Speicheranlagen sind das insbesondere die Formulare E.1 als Anmeldung, E.8 als Datenblatt der Erzeugungsanlage sowie die Deckblätter E.13 und E.14 für die technischen Detailangaben. Bei der Einzelnachweisführung kommt Formular E.15 hinzu, das die vereinfachte Nachweisführung für das genannte Leistungsband abbildet. Ohne dieses Formular akzeptiert kein Netzbetreiber die vereinfachte Variante.

Netzanschlussverfahren: Ablauf, Fristen und Formulare

Der Netzanschlussprozess folgt bei fast allen Netzbetreibern demselben Grundmuster, auch wenn die konkreten Bearbeitungszeiten variieren. Am Anfang steht die Anmeldung über Formular E.1, mit der der künftige Anschlussnehmer dem Netzbetreiber die geplante Anlage und die gewünschte Anschlussleistung mitteilt. Der Netzbetreiber prüft daraufhin den technisch und wirtschaftlich geeigneten Verknüpfungspunkt, also die Stelle im Netz, an der die Anlage tatsächlich angeschlossen wird.

Nach dieser Prüfung folgt die Errichtungsplanung, in der Formular E.4 die technischen Detaildaten der geplanten Übergabestation dokumentiert. Parallel dazu liefert der Anschlussnehmer je nach Anlagentyp die Deckblätter E.13/E.14 und, bei Erzeugungsanlagen im relevanten Leistungsband, das Formular E.15 für das Einzelnachweisverfahren. Erst nach Abschluss dieser Prüfungen folgt die technische Abnahme und schließlich die Inbetriebnahme mit dem entsprechenden Inbetriebsetzungsprotokoll.

ProzessschrittZentrales FormularTypischer Inhalt
Anmeldung der AnlageE.1Grunddaten, gewünschte Anschlussleistung
Datenblatt ErzeugungsanlageE.8Technische Anlagendaten, Anlagentyp
Errichtungsplanung ÜbergabestationE.4Aufbau, Schutzkonzept, Betriebsmittel
Technische DeckblätterE.1 / E.8Detailangaben zu Komponenten und Zertifikaten
EinzelnachweisverfahrenE.15Vereinfachter Nachweis für 135–950 kW

Die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich zwischen Netzbetreibern teils erheblich, weshalb Planer frühzeitig eine Reservierung der Anschlusskapazität anfragen sollten, sobald die grobe Anlagengröße feststeht. Eine unverbindliche Anfrage vorab erspart in vielen Fällen böse Überraschungen, wenn sich herausstellt, dass am gewünschten Verknüpfungspunkt keine Kapazität mehr frei ist. Die Kommunikation mit dem Netzbetreiber läuft in aller Regel über festgelegte Ansprechpartner im Netzanschlussmanagement, und wer dort früh und mit vollständigen Unterlagen anfragt, beschleunigt den gesamten Ablauf messbar.

Netzbetreiber‑spezifische Ergänzungen: Worauf Planer achten müssen

Der BDEW‑Musterwortlaut harmonisiert die TAB Mittelspannung bundesweit, doch das bedeutet nicht, dass alle Netzbetreiber identische Anschlussbedingungen anwenden. Übernimmt ein Netzbetreiber den Musterwortlaut unverändert, entfällt für ihn die pauschale Begründungspflicht aus § 19 EnWG. Sobald er aber eigene Ergänzungen einfügt, muss er diese Abweichungen sachlich rechtfertigen, was in der Praxis dazu führt, dass viele Netzbetreiber zusätzliche technische Mindestanforderungen in eigenen PDF‑Dokumenten veröffentlichen.

Solche Ergänzungen betreffen häufig:

  • zusätzliche technische Mindestanforderungen für das Wirk‑ und Blindleistungsmanagement, die über die Basisregel hinausgehen
  • Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen, die bei einer TAB‑Aktualisierung eine Anpassungsfrist erhalten
  • spezifische Formularvarianten oder zusätzliche Datenblätter, die parallel zu den bundesweiten E‑Formularen verlangt werden

Ein Netzbetreiber wie Westnetz veröffentlicht beispielsweise eine eigene TAB‑Mittelspannung‑Fassung mit Stand vom 1. September 2025, die zusätzliche Checklisten und Formularanforderungen definiert. Für Planer heißt das praktisch: Vor jeder Projektanmeldung lohnt sich der Abgleich mit dem aktuellen Netzanschlussdatenblatt des zuständigen Netzbetreibers, nicht nur mit der allgemeinen VDE‑Regel. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine direkte Rückfrage beim Netzanschlussmanagement, bevor Formulare eingereicht werden, denn nachträgliche Änderungen kosten in fast allen Fällen mehr Zeit als eine frühe Abstimmung.

Praxis‑Checkliste für Planer: To‑Dos und häufige Fehler

Eine strukturierte Vorbereitung entscheidet oft darüber, ob ein Netzanschlussverfahren in wenigen Wochen oder mehreren Monaten abgeschlossen wird. Folgende Schritte haben sich in der Projektpraxis bewährt.

  1. Vorbereitung: Lastdaten zusammenstellen, Kurzschlussberechnung nach IEC 60909 durchführen lassen, Schutzkonzept skizzieren und den geplanten Standort mit möglichen Verknüpfungspunkten abstimmen.
  2. Verfahrensphase: Alle Formulare vollständig und, wo möglich, digital ausfüllen. Unvollständige Formulare sind der häufigste Grund für Rückfragen des Netzbetreibers und damit für Verzögerungen.
  3. Fristenprüfung: Frühzeitig klären, ob eine Kapazitätsreservierung am gewünschten Verknüpfungspunkt sinnvoll ist, besonders in Netzgebieten mit hoher Auslastung durch Photovoltaik‑ und Speicherprojekte.
  4. Abschluss: Anlagenzertifikate rechtzeitig einholen, das Inbetriebsetzungsprotokoll vollständig dokumentieren und alle Unterlagen in der vom Netzbetreiber geforderten Form übergeben.

Profi-Tipp: Bündeln Sie alle technischen Nachweise, Zertifikate und Formulare in einer einzigen, chronologisch geordneten Projektakte. Netzbetreiber fragen bei Rückmeldungen fast immer nach genau diesen Dokumenten, und ein vollständiges Paket verkürzt die Kommunikation erheblich.

Der häufigste Fehler in der Praxis ist nicht technischer, sondern struktureller Natur: Planer unterschätzen, wie stark sich Anforderungen zwischen verschiedenen Netzbetreibern unterscheiden können, obwohl der Musterwortlaut eine gemeinsame Basis schafft. Wer eine Checkliste aus einem früheren Projekt unverändert auf einen neuen Netzbetreiber übertragt, übersieht regelmäßig lokale Ergänzungen. Ein zweiter, ebenso häufiger Fehler betrifft die verspätete Klärung, ob wirklich die VDE‑AR‑N 4110 gilt oder aufgrund der Netzstruktur die Hochspannungsregel VDE‑AR‑N 4120 einschlägig ist.

Perspektive des Autors: Was Planer 2026 anders angehen sollten

Die Harmonisierung durch den BDEW‑Musterwortlaut ist ein echter Fortschritt, keine Frage. Aber sie verführt zu einem gefährlichen Trugschluss: dass ein einmal gelerntes Verfahren überall gleich funktioniert. Genau das stimmt nicht. Jeder Netzbetreiber darf ergänzen, solange er es begründet, und diese Begründungen tauchen selten prominent im Dokument auf. Wer sich darauf verlässt, dass der Musterwortlaut die gesamte Prüfarbeit erledigt, wird spätestens bei der ersten Rückfrage des Netzbetreibers eines Besseren belehrt.

Meine Beobachtung aus zahllosen Projektverläufen: Je früher ein fachplanender Ingenieur eingebunden wird, desto seltener entstehen Nachforderungen in der Verfahrensphase. Das klingt banal, wird in der Praxis aber regelmäßig ignoriert, weil Kurzschlussberechnung und Schutzkonzept oft erst dann beauftragt werden, wenn die Formulare schon fällig sind. Zu spät.

Ein weiterer Punkt wird 2026 wichtiger als je zuvor: Mischanlagen aus Erzeugung, Speicher und Verbrauch nehmen zu, und die Regelwerke hinken dieser Entwicklung technisch noch etwas nach. Wer solche Projekte plant, braucht ein integriertes Konzept von Anfang an, nicht drei getrennte Einzelbetrachtungen, die am Ende mühsam zusammengeführt werden müssen.

— Alexander Blau

Wie IET‑Berlin Sie bei der TAB Mittelspannung unterstützt

Das Unternehmen übernimmt für Bauherren und Generalunternehmer Aufgaben im Netzanschlussverfahren, etwa die technische Planung der Übergabestation, die Ausführungsplanung inklusive Schutzkonzept und Kurzschlussnachweis sowie die Formularbearbeitung für die relevanten Unterlagen.

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Wer erst nach der ersten Ablehnung durch den Netzbetreiber einen Fachplaner beauftragt, hat bereits Wochen verloren. Es ist empfehlenswert, diesen bereits in der Konzeptphase einzubinden, also bevor die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt. So lassen sich Verknüpfungspunkt, Anlagentyp und Zertifizierungsweg von Anfang an technisch korrekt einordnen, statt sie im laufenden Verfahren nachträglich zu korrigieren. Details zum Leistungsumfang und zur Vorgehensweise finden Sie im Leitfaden zur Elektrotechnikplanung. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, damit Ihr Projekt ohne unnötige Verzögerungen durch das Netzanschlussverfahren kommt.

Quellen

Für die tägliche Planungsarbeit lohnt sich der direkte Zugriff auf die Originaldokumente, nicht nur auf Zusammenfassungen. Zentral sind die VDE‑AR‑N 4110 als technische Anschlussregel und der BDEW‑Musterwortlaut TAB Mittelspannung als vertragliche Harmonisierungsgrundlage nach § 19 EnWG. Ergänzend lohnt der Blick in die netzbetreiberspezifische TAB‑PDF, etwa die Fassung von Westnetz, sowie in die Verfahrenshinweise zu Formularen und Verknüpfungspunkten, wie sie SachsenNetze veröffentlicht. Da alle drei Dokumentarten regelmäßig aktualisiert werden, sollte für jedes Projekt stets die aktuell gültige Fassung geprüft werden.

FAQ

Was ist Tab Mittelspannung?

Die TAB Mittelspannung sind die Technischen Anschlussbedingungen, mit denen Netzbetreiber die VDE‑AR‑N 4110 vertraglich umsetzen und die Anforderungen an Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz festlegen.

Ab welcher Leistung wird ein Mittelspannungsanschluss benötigt?

Eine feste Grenze gibt es nicht, doch Erzeugungsanlagen über 30 kW werden häufig für einen Mittelspannungsanschluss geprüft, und für Anlagen zwischen 135 kW und 950 kW greift das vereinfachte Einzelnachweisverfahren.

Was ist die aktuelle TAB des BDEW?

Der BDEW stellt seit 2026 einen bundesweit harmonisierten Musterwortlaut TAB Mittelspannung bereit, den einzelne Netzbetreiber übernehmen und mit eigenen technischen Ergänzungen versehen können.

Was ist der BDEW‑Musterwortlaut TAB Mittelspannung?

Er ist eine standardisierte Vertragsgrundlage, die Netzbetreibern erlaubt, die VDE‑AR‑N 4110 rechtssicher in ihre Anschlussbedingungen zu übernehmen, ohne jede Klausel einzeln nach § 19 EnWG begründen zu müssen.

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